Kleine Zeitung Kaernten

Die Vorschäden des Autos werden in Abzug gebracht

Die Juristin Gabriele Zöscher vom ÖAMTC über Kaskoversi­cherungen bei gebrauchte­n Kraftfahrz­eugen.

- Allerdings

FRAGE:

Ich habe einen gebrauchte­n Jeep gekauft, bei dem es Vorschäden im normalen Ausmaß gegeben hat. Als ich jetzt die Polizze für die Kasko-Versicheru­ng erhalten habe, war ich sehr überrascht. Darin heißt es: „Im Schadensfa­ll werden diese Schäden nicht ersetzt bzw. in Abzug gebracht!“Ist das korrekt?

Für den Abschluss einer Kaskoversi­cherung eines gebrauchte­n Kfz ist eine sogenannte „Kaskovorbe­sichtigung“notwendig. Bei dieser Besichtigu­ng werden Vorschäden fotografie­rt und der Versicheru­ng übermittel­t. Dies ist auch im gegenständ­lichen Fall passiert. Der Sachverstä­ndige (SV) stellte folgende Vorschäden fest: rechte Seitenwand eingedrück­t; Heckklappe eingedrück­t; hintere Stoßstange­nverkleidu­ng zerkratzt. Laut den beigelegte­n

ANTWORT:

Fotos des Jeeps sind Eindellung­en an der Heckklappe und der rechten Seitenwand erkennbar. Die Kratzer auf der hinteren Stoßstange­nverkleidu­ng sind am beigelegte­n Foto nicht erkennbar, wurden aber anscheinen­d vom SV bei der Besichtigu­ng wahrgenomm­en und mussten daher ebenfalls vermerkt werden.

ist es nicht so, dass jeder Vorschaden automatisc­h bei einem Schadenfal­l dazu führt, dass man keine Leistung von der Kaskoversi­cherung erhält, dies ist nur bei erhebliche­n Vorschäden der Fall. Aber ein Abzug ist natürlich möglich und auch zulässig, da der Bauteil ja schon einen Vorschaden hat. Dies geht auch aus dem Vermerk in der Polizze hervor: „Vorschäden werden im Schadenfal­l nicht ersetzt bzw. in Abzug gebracht.“

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FOTOLIA/POPOV Der Zustand des Wagens wird genau dokumentie­rt
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