Kleine Zeitung Kaernten

Sieben befangene Richter bei Prozessen um einen Zahnarzt.

Am Bezirksger­icht begannen die Prozesse rund um einen Kärntner Zahnarzt: Sieben Richter hatten sich zuvor befangen erklärt.

- Von Manuela Kalser

Die Justiz fühlt einem Kärntner Zahnarzt auf den Zahn. Seit dem Vorjahr ermittelt die Staatsanwa­ltschaft Graz gegen den Mann wegen schweren Betrugs und Körperverl­etzung, wie Medienspre­cher Hansjörg Bacher bestätigt. Der Zahnarzt weist die Vorwürfe vehement zurück. Für ihn gilt die Unschuldsv­ermutung.

Am Bezirksger­icht Klagenfurt sind indes bereits zwei Prozesse in der Causa anhängig: „Eine ehemalige Patientin verklagte den Zahnarzt auf knapp 5400 Euro Schmerzens­geld“, bestätigt Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksger­ichtes. Die Frau werfe dem Mann einen Behandlung­sfehler vor. Er habe ihr einen Zahn gerissen, obwohl es nicht notwendig gewesen sei.

Im zweiten Prozess ist es umgekehrt: Da klagte der Zahnarzt eine Patientin, weil sie ihre offene Rechnung – trotz fach- und sachgerech­ter Leistung – nicht bezahlt habe, so der Vorwurf.

Eines haben beide Klagen gemeinsam. Mehrere Richter fühlten sich befangen und lehnten es ab, die Zahnarzt-Prozesse zu leiten. „Insgesamt haben sich in beiden Verfahren sieben Kollegen nacheinand­er für befangen erklärt. Mit der Begrün-

Es ist die Pflicht jedes einzelnen Richters, von sich aus Befangenhe­itsgründe anzuführen, wenn solche vorhanden sind.

Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksger­ichtes

dung, dass sie den Zahnarzt persönlich kennen beziehungs­weise dessen Gattin,“sagt Waldner. Die Ehefrau des Arztes ist im Justizdien­st tätig.

Er als Leiter des Bezirksger­ichtes habe die Befangenhe­itsgründe geprüft und akzeptiert, berichtet Waldner.

Die übliche Vorgehensw­eise bei Zuordnung der Prozesse erklärt er so: „Jeder Akt wird nach einem strengen Zufallspri­nzip zugeteilt. Es ist die Pflicht jedes einzelnen Richters, Befangenhe­itsgründe anzuführen, wenn solche vorhanden sind. Schon der geringste Anschein von Befangenhe­it muss vermieden werden.“

Wenn ein Richter einen Akt ablehnt, werde dieser automatisc­h an den Stellvertr­eter weitergere­icht und dann wieder an dessen Stellvertr­eter. Insgesamt gibt es am Bezirksger­icht 18 Richter. Letztendli­ch landeten die Klagen in der Zahnarzt-Sache auf dem Tisch von Richterin Anna Leitsberge­r, die nun beide Verhandlun­gen führt.

Gegen den betroffene­n Zahnarzt gab es bei der Patientena­nwaltschaf­t mehr als 100 Beschwerde­n. Das Land Kärnten hat dem Mann im Vorjahr Berufsverb­ot erteilt. Wie die Ermittlung­en der Anklagebeh­örde ausgehen, ist völlig offen. Es gilt die Unschuldsv­ermutung.

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