Sieben befangene Richter bei Prozessen um einen Zahnarzt.
Am Bezirksgericht begannen die Prozesse rund um einen Kärntner Zahnarzt: Sieben Richter hatten sich zuvor befangen erklärt.
Die Justiz fühlt einem Kärntner Zahnarzt auf den Zahn. Seit dem Vorjahr ermittelt die Staatsanwaltschaft Graz gegen den Mann wegen schweren Betrugs und Körperverletzung, wie Mediensprecher Hansjörg Bacher bestätigt. Der Zahnarzt weist die Vorwürfe vehement zurück. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung.
Am Bezirksgericht Klagenfurt sind indes bereits zwei Prozesse in der Causa anhängig: „Eine ehemalige Patientin verklagte den Zahnarzt auf knapp 5400 Euro Schmerzensgeld“, bestätigt Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksgerichtes. Die Frau werfe dem Mann einen Behandlungsfehler vor. Er habe ihr einen Zahn gerissen, obwohl es nicht notwendig gewesen sei.
Im zweiten Prozess ist es umgekehrt: Da klagte der Zahnarzt eine Patientin, weil sie ihre offene Rechnung – trotz fach- und sachgerechter Leistung – nicht bezahlt habe, so der Vorwurf.
Eines haben beide Klagen gemeinsam. Mehrere Richter fühlten sich befangen und lehnten es ab, die Zahnarzt-Prozesse zu leiten. „Insgesamt haben sich in beiden Verfahren sieben Kollegen nacheinander für befangen erklärt. Mit der Begrün-
Es ist die Pflicht jedes einzelnen Richters, von sich aus Befangenheitsgründe anzuführen, wenn solche vorhanden sind.
Wilhelm Waldner, Leiter des Bezirksgerichtes
dung, dass sie den Zahnarzt persönlich kennen beziehungsweise dessen Gattin,“sagt Waldner. Die Ehefrau des Arztes ist im Justizdienst tätig.
Er als Leiter des Bezirksgerichtes habe die Befangenheitsgründe geprüft und akzeptiert, berichtet Waldner.
Die übliche Vorgehensweise bei Zuordnung der Prozesse erklärt er so: „Jeder Akt wird nach einem strengen Zufallsprinzip zugeteilt. Es ist die Pflicht jedes einzelnen Richters, Befangenheitsgründe anzuführen, wenn solche vorhanden sind. Schon der geringste Anschein von Befangenheit muss vermieden werden.“
Wenn ein Richter einen Akt ablehnt, werde dieser automatisch an den Stellvertreter weitergereicht und dann wieder an dessen Stellvertreter. Insgesamt gibt es am Bezirksgericht 18 Richter. Letztendlich landeten die Klagen in der Zahnarzt-Sache auf dem Tisch von Richterin Anna Leitsberger, die nun beide Verhandlungen führt.
Gegen den betroffenen Zahnarzt gab es bei der Patientenanwaltschaft mehr als 100 Beschwerden. Das Land Kärnten hat dem Mann im Vorjahr Berufsverbot erteilt. Wie die Ermittlungen der Anklagebehörde ausgehen, ist völlig offen. Es gilt die Unschuldsvermutung.