Kleine Zeitung Kaernten

NS-Wiederbetä­tigung: 23-Jähriger verurteilt

Klagenfurt­er mit einschlägi­gen Tätowierun­gen wollte in Lokal „Hitlers Geburtstag“feiern. Sechs Monate bedingt.

- Verteidige­rin

Auf der einen Hand stand „Heil“, auf der anderen eine „8“, die in einschlägi­gen Kreisen für Hitler steht. Der junge Mann – einschlägi­g vorbestraf­t – hat mittlerwei­le diese Tätowierun­gen auf den Fingern wieder übersteche­n lassen. Dennoch: Am Montag wurde der junge Klagenfurt­er zu einer Zusatzstra­fe von sechs Monaten unbedingt verurteilt. Der 23-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

Am 20. April 2017 gab es einen Vorfall in Villach. Der Angeklagte sprach dort zwei Männer an, zu denen er sagte, er feiere „Onkel Adi“, „Hitlers Geburtstag“bzw. gehöre zu einer Bruderscha­ft. Später an dem Abend gab er mit einer Schrecksch­uss- pistole vor dem Lokal einen Schuss ab, bedrohte die beiden Männer und zwang einen, vor ihm zu knien, er habe „mit der Gaspistole den Herrenmens­chen gespielt“, so Staatsanwa­lt Helmut Jamnig. Deshalb wurde er bereits wegen gefährlich­er Drohung und schwerer Nötigung zu einer bedingten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Bei seiner Festnahme damals fand die Polizei in seiner Wohnung Flaschen mit Hitler-Bildern darauf.

Margit Niederleit­ner argumentie­rte, die Tätowierun­gen habe sich ihr Mandant als Jugendlich­er selbst gemacht. Sie seien aber nicht auffällig gewesen, sonst wären sie bei einem früheren Strafverfa­h- ren und der damaligen Verurteilu­ng wegen Wiederbetä­tigung bemerkt worden.

Der Angeklagte selbst gab sich am Montag eher wortkarg. Was „Heil“für ihn bedeutet habe, wollte Richterin Michaela Sanin wissen. Der 23-Jährige zuckte mit den Schultern. „Ich weiß nicht.“Warum er sich das tätowiert habe? „Weil ich deppert war.“

Wegen der Tätowierun­gen habe er Probleme in seiner Zeit beim Bundesheer bekommen und sei auch bei den rechten „Identitäre­n“nicht aufgenomme­n worden. Die Geschworen­en sahen durch die Tätowierun­gen und die Äußerungen Verstöße nach Paragraf 3g Verbotsges­etz einstimmig als erwiesen an.

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