NS-Wiederbetätigung: 23-Jähriger verurteilt
Klagenfurter mit einschlägigen Tätowierungen wollte in Lokal „Hitlers Geburtstag“feiern. Sechs Monate bedingt.
Auf der einen Hand stand „Heil“, auf der anderen eine „8“, die in einschlägigen Kreisen für Hitler steht. Der junge Mann – einschlägig vorbestraft – hat mittlerweile diese Tätowierungen auf den Fingern wieder überstechen lassen. Dennoch: Am Montag wurde der junge Klagenfurter zu einer Zusatzstrafe von sechs Monaten unbedingt verurteilt. Der 23-Jährige erbat sich drei Tage Bedenkzeit, das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Am 20. April 2017 gab es einen Vorfall in Villach. Der Angeklagte sprach dort zwei Männer an, zu denen er sagte, er feiere „Onkel Adi“, „Hitlers Geburtstag“bzw. gehöre zu einer Bruderschaft. Später an dem Abend gab er mit einer Schreckschuss- pistole vor dem Lokal einen Schuss ab, bedrohte die beiden Männer und zwang einen, vor ihm zu knien, er habe „mit der Gaspistole den Herrenmenschen gespielt“, so Staatsanwalt Helmut Jamnig. Deshalb wurde er bereits wegen gefährlicher Drohung und schwerer Nötigung zu einer bedingten Haft und einer Geldstrafe verurteilt. Bei seiner Festnahme damals fand die Polizei in seiner Wohnung Flaschen mit Hitler-Bildern darauf.
Margit Niederleitner argumentierte, die Tätowierungen habe sich ihr Mandant als Jugendlicher selbst gemacht. Sie seien aber nicht auffällig gewesen, sonst wären sie bei einem früheren Strafverfah- ren und der damaligen Verurteilung wegen Wiederbetätigung bemerkt worden.
Der Angeklagte selbst gab sich am Montag eher wortkarg. Was „Heil“für ihn bedeutet habe, wollte Richterin Michaela Sanin wissen. Der 23-Jährige zuckte mit den Schultern. „Ich weiß nicht.“Warum er sich das tätowiert habe? „Weil ich deppert war.“
Wegen der Tätowierungen habe er Probleme in seiner Zeit beim Bundesheer bekommen und sei auch bei den rechten „Identitären“nicht aufgenommen worden. Die Geschworenen sahen durch die Tätowierungen und die Äußerungen Verstöße nach Paragraf 3g Verbotsgesetz einstimmig als erwiesen an.