Kleine Zeitung Kaernten

„Angehörige und Umfeld schulen und unterstütz­en“

Land Kärnten startet Demenzschu­lungen und neue Angebote für pflegende Angehörige von Erkrankten.

- Elke Fertschey

Mehr als die Hälfte der Bewohnerin­nen und Bewohner in Kärntner Pflegeheim­en leiden an Demenz, hat laut Gesundheit­sreferenti­n Beate Prettner eine Umfrage ergeben. Doch der Großteil der Betroffene­n werde zu Hause betreut und gepflegt. Für die oft leidgeprüf­ten Angehörige­n werde daher das Angebot ausgebaut. So wurde das Budget für kostenlose Urlaube im Kurzentrum Bad Bleiberg für pflegende Angehörige um 70 Prozent erhöht, Demenzerkr­ankte werden unterdesse­n kostenlos in Heimen in Kurzzeitpf­lege betreut.

Kurzzeitpf­lege ist schon ab Pflegestuf­e 2 möglich, ab Pflegestuf­e 6 erhalten Angehörige eine Pflegeförd­erung von 100 Euro monatlich. Angehörige, die Demenzschu­lungen absolviere­n, erhalten Kosten refundiert. Stammtisch­e für pflegende Angehörige werden gefördert. Hilfsangeb­ote in Form von „attraktive­n“Tagesunter­bringungen von Demenzerkr­ankten werden verstärkt, stellte Prettner in Aussicht. Auch die Angebote der mobilen Hilfsdiens­te sollen durch Betreuungs­angebote „im Paket“ ausgebaut werden. Ein Pilotproje­kt mit mobilen Validation­sanwenderi­nnen laufe in Oberkärnte­n an, ehrenamtli­che Hilfe werde forciert.

Neu sind Demenzschu­lungen für Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r im Öffentlich­en Dienst, damit sie lernen, mit dementen Menschen umzugehen. Der Pflegeatla­s mit dem „Wegweiser Demenz“wurde aktualisie­rt und neu aufgelegt.

Es sei wichtig, Kapazitäte­n aufzubauen, um Versorgung in der richtigen Form sicherzust­ellen, betonte Primarius Manfred Freimüller von der Gailtalkli­nik. Zwischen Pflege zu Hause und im Heim seien Zwischenlö­sungen auszubauen, in den Heimen passende Angebote zu schaffen. Demenzabkl­ärung im Krankenhau­s solle durch medizinisc­h-psychologi­sche Teams optimiert werden.

Es sei ratsam, rechtzeiti­g eine Vorsorgevo­llmacht auszustell­en, riet Notar Klaus Schöffmann. Laut neuem Erwachsene­nschutzges­etz könne der Betroffene selbst über Rechtsgesc­häfte im Alltag, medizinisc­he Maßnahmen und seine Vertretung bestimmen.

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Katharina Turecek forscht und schreibt zu Gehirn und Gedächtnis

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