Vorwürfe gegen zwei Amtsleiter
„Zulagen-Affäre“in Keutschach ist nun um eine Facette reicher: Elf Gemeinderäte wurden angezeigt. Ob Amtsleiterin Job behält, entscheidet Gemeinderat. In Maria Rain bringt Rüsthaus-Bau Amtsleiter in Bedrängnis.
Gegen Amtsleiter von zwei Gemeinden im Bezirk Klagenfurt-Land werden schwere Vorwürfe erhoben.
In Keutschach ist die „Zulagen-Affäre“noch immer nicht vom Tisch. 2017 wurde die Amtsleiterin in erster Instanz wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Ihr wird vorgeworfen, Gemeindemitarbeitern von 2010 bis 2015 ohne Rechtsgrundlage Zulagen ausgezahlt zu haben. Der damalige Bürgermeister
(FPÖ) war in dieser Angelegenheit ebenfalls angeklagt. Er wurde wegen Untreue rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 10.800 Euro bezahlen. Die Staatsanwaltschaft bezifferte im Prozess den Schaden der Gemeinde mit mehr als 30.000 Euro.
Der OGH hat heuer das Urteil gegen die Amtsleiterin bestätigt. Derzeit ist ein Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Graz anhängig. Es geht um die Strafhöhe. Ob die Amtsleiterin, sie ist Vertragsbedienstete, nach einer rechtskräftigen Verurteilung weiter ihren Job behält, ist ungewiss. Darüber wird der Keutschacher Gemeinderat bis Jahresende entscheiden.
Jetzt ist die „Zulagen-Affäre“um eine Facette reicher: Die Gemeinde wollte sich auf Anraten ihres Rechtsanwaltes zur Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs beim Strafprozess gegen die Amtsleiterin als Privatbeteiligte anschließen.
Der „Behörden-Chef“
obliegt die Leitung des inneren Dienstes unter der unmittelbaren Aufsicht des Bürgermeisters. In der Kompetenz des juristisch ausreichend qualifizierten Amtsleiters liegt
Der Gemeinderat hat den Antrag von Bürgermeister
(SPÖ) aber mit elf zu sieben Stimmen abgelehnt. Die sieben Stimmen stammen von SPÖ-Mandataren. Oleschko hat an der Abstimmung nicht teilgenommen. Das Verhalten der Elf könnte nun ein juristisches Nachspiel haben: Ende August wurden sie wegen Untreue bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. Der Vorwurf: Wegen ihres Verhaltens haben sie der Gemeinde einen Schaden in Höhe von 30.000 Euro zugefügt.
hätte sich nämlich im Strafverfahren leicht einen Exekutionstitel holen können. Nun muss sie – nach Rechtskraft des Urteils – zur Geltendmachung eines Schadenersatzes einen teuren und aufwendigen Zivilprozess anstrengen. Bis Oktober müssen die elf Gemeinderäte der Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgeben.
kämpft ebenfalls der Amtsleiter gegen Vorwürfe: Ein Mitglied des Gemeindevorstandes hat bei der Gemeindeaufsicht Beschwerde erhoben. Dem Amtsleiter wird vorgewor- sowohl die technische Seite des Amtsbetriebes (Sachmittel, personelle Mittel, Geschäftsgang) als auch die oberste Koordination der fachlichen Leitung des Gemeindeamtes.
fen, den beschlossenen Finanzierungsplan für den Rüsthaus-Neubau nicht eingehalten und über die Kostensteigerung den Gemeinderat nicht informiert zu haben. Die Kosten für das Rüsthaus haben sich von einer Million Euro auf 1,2 Millionen erhöht. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagt der Amtsleiter. Die Verantwortung, dem Gemeinderat über Mehrkosten zu berichten, liege beim Bürgermeister. „Ich habe diese Kompetenz gar nicht. Schade, dass ein Bediensteter derart in Misskredit gebracht wird. Das schadet der ganzen Gemeinde“, so der Amtsleiter. Bürgermeister
(SPÖ) sagt: „Jeder hat gewusst, dass wir mit den Kosten nicht auskommen werden. Wir werden das natürlich nachbedecken.“Der Gemeinde sei, so Ragger, kein Schaden entstanden. Das Land hat ein Prüfverfahren durchgeführt. „Der Prüfbericht befindet sich in der Endphase“, sagt
Leiter der Gemeindeabteilung des Landes. Das Ergebnis werde demnächst übermittelt. Grundsätzlich kommen solche Beschwerden immer wieder vor.