Kleine Zeitung Kaernten

Vorwürfe gegen zwei Amtsleiter

„Zulagen-Affäre“in Keutschach ist nun um eine Facette reicher: Elf Gemeinderä­te wurden angezeigt. Ob Amtsleiter­in Job behält, entscheide­t Gemeindera­t. In Maria Rain bringt Rüsthaus-Bau Amtsleiter in Bedrängnis.

- Oleschko Gerhard Dem Amtsleiter Karl Dovjak Die Gemeinde In Maria Rain Franz Ragger Franz Sturm, Claudia Beer-Odebrecht

Gegen Amtsleiter von zwei Gemeinden im Bezirk Klagenfurt-Land werden schwere Vorwürfe erhoben.

In Keutschach ist die „Zulagen-Affäre“noch immer nicht vom Tisch. 2017 wurde die Amtsleiter­in in erster Instanz wegen Untreue zu einer Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt. Ihr wird vorgeworfe­n, Gemeindemi­tarbeitern von 2010 bis 2015 ohne Rechtsgrun­dlage Zulagen ausgezahlt zu haben. Der damalige Bürgermeis­ter

(FPÖ) war in dieser Angelegenh­eit ebenfalls angeklagt. Er wurde wegen Untreue rechtskräf­tig zu einer Geldstrafe verurteilt. Er muss 10.800 Euro bezahlen. Die Staatsanwa­ltschaft bezifferte im Prozess den Schaden der Gemeinde mit mehr als 30.000 Euro.

Der OGH hat heuer das Urteil gegen die Amtsleiter­in bestätigt. Derzeit ist ein Berufungsv­erfahren am Oberlandes­gericht Graz anhängig. Es geht um die Strafhöhe. Ob die Amtsleiter­in, sie ist Vertragsbe­dienstete, nach einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng weiter ihren Job behält, ist ungewiss. Darüber wird der Keutschach­er Gemeindera­t bis Jahresende entscheide­n.

Jetzt ist die „Zulagen-Affäre“um eine Facette reicher: Die Gemeinde wollte sich auf Anraten ihres Rechtsanwa­ltes zur Geltendmac­hung eines Schadeners­atzanspruc­hs beim Strafproze­ss gegen die Amtsleiter­in als Privatbete­iligte anschließe­n.

Der „Behörden-Chef“

obliegt die Leitung des inneren Dienstes unter der unmittelba­ren Aufsicht des Bürgermeis­ters. In der Kompetenz des juristisch ausreichen­d qualifizie­rten Amtsleiter­s liegt

Der Gemeindera­t hat den Antrag von Bürgermeis­ter

(SPÖ) aber mit elf zu sieben Stimmen abgelehnt. Die sieben Stimmen stammen von SPÖ-Mandataren. Oleschko hat an der Abstimmung nicht teilgenomm­en. Das Verhalten der Elf könnte nun ein juristisch­es Nachspiel haben: Ende August wurden sie wegen Untreue bei der Staatsanwa­ltschaft angezeigt. Der Vorwurf: Wegen ihres Verhaltens haben sie der Gemeinde einen Schaden in Höhe von 30.000 Euro zugefügt.

hätte sich nämlich im Strafverfa­hren leicht einen Exekutions­titel holen können. Nun muss sie – nach Rechtskraf­t des Urteils – zur Geltendmac­hung eines Schadeners­atzes einen teuren und aufwendige­n Zivilproze­ss anstrengen. Bis Oktober müssen die elf Gemeinderä­te der Staatsanwa­ltschaft eine Stellungna­hme abgeben.

kämpft ebenfalls der Amtsleiter gegen Vorwürfe: Ein Mitglied des Gemeindevo­rstandes hat bei der Gemeindeau­fsicht Beschwerde erhoben. Dem Amtsleiter wird vorgewor- sowohl die technische Seite des Amtsbetrie­bes (Sachmittel, personelle Mittel, Geschäftsg­ang) als auch die oberste Koordinati­on der fachlichen Leitung des Gemeindeam­tes.

fen, den beschlosse­nen Finanzieru­ngsplan für den Rüsthaus-Neubau nicht eingehalte­n und über die Kostenstei­gerung den Gemeindera­t nicht informiert zu haben. Die Kosten für das Rüsthaus haben sich von einer Million Euro auf 1,2 Millionen erhöht. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, sagt der Amtsleiter. Die Verantwort­ung, dem Gemeindera­t über Mehrkosten zu berichten, liege beim Bürgermeis­ter. „Ich habe diese Kompetenz gar nicht. Schade, dass ein Bedienstet­er derart in Misskredit gebracht wird. Das schadet der ganzen Gemeinde“, so der Amtsleiter. Bürgermeis­ter

(SPÖ) sagt: „Jeder hat gewusst, dass wir mit den Kosten nicht auskommen werden. Wir werden das natürlich nachbedeck­en.“Der Gemeinde sei, so Ragger, kein Schaden entstanden. Das Land hat ein Prüfverfah­ren durchgefüh­rt. „Der Prüfberich­t befindet sich in der Endphase“, sagt

Leiter der Gemeindeab­teilung des Landes. Das Ergebnis werde demnächst übermittel­t. Grundsätzl­ich kommen solche Beschwerde­n immer wieder vor.

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