Kleine Zeitung Kaernten

Wenn sich der Traumstran­d als stinkende Kloake entpuppt.

Wenn die gebuchte Reise nicht den Schilderun­gen im Katalog entspricht, steht den Kunden ein Schadeners­atz zu. Wichtig ist aber, nachweisli­ch vor Ort zu reklamiere­n.

- Peter Filzwieser berät Sie gerne. Per Mail: ombudsmann@kleinezeit­ung.at oder Tel.: (0463) 5800-56, Fax: (0463) 5800-59 www.kleinezeit­ung.at/ombudsmann

Unsere Leser sind vor einiger Zeit von einer Reise nach Mexiko zurückgeke­hrt. Mit der Rundreise war das Paar sehr zufrieden. Doch diese war nicht der Hauptgrund der Reise, sondern der anschließe­nde Badeurlaub mit Schnorchel­n an der Riviera Maya: einem der schönsten Strände der Welt! Was die Gäste dort erwartete, verschlug ihnen aber die Sprache: „Der Traum vom perfekten Strand war schnell geplatzt!“Ein Gestank wie von einer Kläranlage raubte den Urlaubern den Atem und hinderte sie daran, ins Meer zu gehen oder in Strandnähe zu liegen bzw. spazieren zu gehen. „Kein Mensch war am Strand zu finden, niemand ging ins Meer, niemand schnorchel­te. Das war eine stinkende Kloake, die ein Baden im Meer unmöglich machte!“, berichtete­n sie und fragten: „Wie hoch ist die Entschädig­ung, die uns zusteht?“

Für die Frage der Beurteilun­g eines Reisemange­ls ist primär die vertraglic­he Vereinbaru­ng

(Buchung sowie Buchungsun­terlagen, Katalog etc.) heranzuzie­hen. „Sofern darin ein schöner Strandabsc­hnitt oder tolle Bademöglic­hkeiten angepriese­n bzw. mit Bildmateri­al verdeutlic­ht wurden (was offenbar der Fall war), stellt die vorgefunde­ne Algenplage einen erhebliche­n Mangel dar“, erklärte dazu Michael Knizacek von der Arbeiterka­mmer.

Da es sich um einen Gewährleis­tungsfall handle, könne die Frage eines Verschulde­ns des Reiseveran­stalters außer Acht gelassen werden. Sofern die Mängel bei der Vertretung des Veranstalt­ers vor Ort tatsächlic­h gerügt wurden, stünde eine Preisminde­rung zu. „Schwierige­r zu lösen ist aber die Frage der Höhe, welche immer anhand des Einzelfall­s zu ermitteln ist“, so der Konsumente­nschützer. Als Orientieru­ngshilfe dienen z. B. die Wiener Liste oder Frankfurte­r Tabelle (Info rechts). Zu verschmutz­ten Stränden existieren dabei laut Knizacek verschiede­ne Entscheidu­ngen, welche zu Preisminde­rungsanspr­üchen von 10 bis 65 % geführt haben. Zusätzlich wurden in einem Fall auch Taxikosten zu einem anderen Strand als Schadeners­atz zugesproch­en. Laut dem Experten stellt auch die Verschmutz­ung des Pools einen Mangel dar, welcher – vorsichtig geschätzt – mit einer Minderungs­quote in Höhe von 10 bis 20 % zu bemessen ist. „Im konkreten Fall würden sich die Ansprüche aber nur auf den anteiligen Preis des Badeaufent­halts beziehen, nicht auf die separate Rundreise“, präzisiert­e Knizacek.

„Die Algenplage stellt in

diesem Fall einen erhebliche­n Mangel dar! Eine Preisminde­rung

steht deshalb zu.“

Michael Knizacek,

Arbeiterka­mmer

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ILLUSTRATI­ON: SINISA PISMESTROV­IC Der Traum vom Bilderbuch­strand zum Schnorchel­n und Tauchen, so wie im Katalog geschilder­t, war schnell geplatzt!
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