Ist ein überwuchertes Verkehrszeichen gültig?
Die Experten vom D.A.S. Rechtsschutz über die Gültigkeit von Verkehrszeichen in Ausnahmesituationen.
FRAGE:
Kann ich wegen einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit bestraft werden, wenn die Tafel, die den Beginn der Geschwindigkeitsbeschränkung markiert, durch einen wuchernden Busch objektiv für vorbeifahrende Fahrzeuge nicht mehr erkennbar ist?
Ein Verkehrszeichen muss grundsätzlich ordnungsgemäß per Verordnung kundgemacht werden, damit es für Verkehrsteilnehmer verbindlich ist. Problematisch wird es, wenn Verkehrszeichen (Witterung bzw. Pflanzenwuchs) nur noch bedingt erkennbar sind.
ANTWORT:
inwieweit nicht mehr vollständig wahrnehmbare Verkehrszeichen vom Verkehrsteilnehmer zu befolgen sind, legt die Rechtsprechung einen strengen Maßstab an. Es kommt dabei darauf an, wie schlecht das Verkehrszeichen tatsächlich erkennbar ist. Ist es für den herannahenden Fahrzeuglenker zur Gänze nicht mehr wahrnehmbar (z. B. durch Schnee bedeckt oder überwuchert), so gilt die dem Verkehrszeichen zugrunde gelegte Verordnung als nicht ordnungsgemäß kundgemacht. Sie ist für den Verkehrsteilnehmer daher nicht verbindlich.
aber nur teilweise zu erkennen, ist entscheidend, ob es möglich ist, aus dem noch ersichtlichen Rest des Verkehrszeichens auf dessen Inhalt zu schließen (z. B. achteckige Form des Stoppschildes). Im Falle einer drohenden Verwaltungsstrafe ist es daher sinnvoll, einen Nachweis über den Zustand des Verkehrszeichens erbringen können.