Soll ein Rauchverbot in allen Wirtshäusern verfügt werden?
Krebshilfe-Chef Paul Sevelda plädiert für ein umfassendes Rauchverbot in der Gastronomie – nicht um die Raucher zu bestrafen, sondern um die Nichtraucher, vor allem das Personal sowie Kinder, zu schützen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache will den Gastwir
In zahlreichen Ländern funktioniert das Rauchverbot in der Gastronomie zur Zufriedenheit aller. Die prognostizierten wirtschaftlichen Einbußen waren nichts als populistische Schreckgespenste. Kein vernünftiger Mensch bezweifelt heute noch die Gefahr von Passivrauch. Es gibt also keinen Grund, warum ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie nicht auch in Österreich längst fällig sein sollte. Aber seit 20 Jahren fährt Österreich einen verantwortungslosen und peinlichen Zickzackkurs – unabhängig davon, welche politische Partei in der Verantwortung war. Erst die frühere Gesundheitsministerin Oberhauser und der frühere Vizekanzler Mitterlehner schafften 2015 mit der Novelle zum Tabakgesetz eine politische Einigung – die aber leider nicht von Dauer war. Die neue Regierung kippte das Gesetz und katapultierte Österreich wieder in die Rauchersteinzeit – mit tödlichen Folgen. Seit der Aufhebung des Gesetzes im Mai 2018 kostete dieser gesundheitspolitische Wahnsinn 430 Menschen das Leben – als direkte Folge von Passivrauch in der Gastronomie. Und jeden weiteren Tag sterben – statistisch gesehen – 2,81 Menschen. Dazu kommen Passivrauch-bedingte 15.025 Krankenhausaufenthalte. Ein Rauchverbot in der Gastronomie würde innerhalb von ein bis zwei Jahren Leben retten, 5000 Herzinfarkte und 3000 Schlaganfälle jährlich verhindern – und all das damit verbundene Leid für die Betroffenen und deren Familien.
Das häufig strapazierte Argument, dass jeder Gast frei entscheiden kann, ob er in ein Raucherlokal geht, ist realitätsfremd. Was macht eine Familie mit Kindern und einem rauchenden Erwachsenen? Was macht ein Paar, wo einer raucht, der andere nicht? Es waren bis jetzt fast immer die Nichtraucher, die zurücksteckten und um „des Friedens willen“dem Raucherbereich zustimmten. Genauso wenig haben Angestellte in der Gastronomie eine Wahl, wo sie arbeiten wollen. Viele sind froh, überhaupt einen Job zu haben und ihn zu behalten. Mit September 2018 dürfen Lehrlinge unter 18 Jahren „nur mehr“eine Stunde täglich in verrauchten Gaststuben arbeiten – im verrauchten Auto dürften sie gar nicht sitzen. Jugendliche per Gesetz eine Stunde täglich dem Tabakrauch auszusetzen, ist verantwortungslos.
Als Arzt, Vater und Großvater appelliere ich an Sie, das Volksbegehren zu unterschreiben: zum Schutz unserer Kinder und Enkelkinder, der Lehrlinge und Mitarbeiter in den Gastronomiebetrieben – und zum Schutz der Mehrheit der Österreicher, die ein Recht auf Wahlfreiheit haben, in welchem Gastronomiebetrieb sie einkehren.
Gesundheit und Prävention sind uns allen wichtige gesellschaftspolitische Ziele. Jeder weiß, Rauchen ist ungesund, Rauchen ist schädlich. Es ist gut, wenn man gar nicht erst damit anfängt. Deshalb ist dieser Regierung auch der Jugendschutz im Sinne der Prävention besonders wichtig. Wenn junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr nicht zu rauchen beginnen, dann fangen sie in der Regel – das belegen Studien – auch danach nicht mehr an. Und man muss natürlich auch all jene unterstützen, die mit dem Rauchen aufhören wollen.
Es geht jedoch bei diesem Thema auch um Eigenverantwortung, Selbstbestimmung, Bürgerfreiheit und das Eigentumsrecht der Gastronomen.
Der Gastwirt soll entscheiden, ob sein Lokal ein reines Nichtraucherlokal sein soll oder ob auch ein Raucherbereich möglich gemacht wird. Der freie und mündige Bürger soll entscheiden können, wo er sitzen will.
Ich trete dafür ein, dass die Bürger die persönliche Freiheit haben sollen, nach der Arbeit und in ihrer Freizeit im Gasthaus, im Beisl, in der Hotellounge, im Kaffeehaus etc. ein „Zigaretterl“rauchen zu können und dieses zu genießen. Das hat auch eine bedeutende soziale Funktion. Ich sehe daher keinen Grund, warum das in Zukunft unmöglich sein sollte.
Es handelt sich hier nicht um eine dogmatische Glaubensfrage, sondern es handelt sich um die Frage von Freiheitswerten, Freiheitseinschränkung, weiteren Regeln, Verboten und Eingriffen in der Gastronomie. Das ist der Punkt.
Oder was sollen dann die nächsten Schritte sein? Ein Verbot von zu fettem Essen in Lokalen? Oder dass eine Flasche Rotwein nur mehr elf Prozent Alkohol enthalten darf und nicht 13, 14 oder 15 Prozent?
Der Philosoph Robert Pfaller, der wirklich nicht im Verdacht steht, ein Parteigänger der Freiheitlichen zu sein, hat vor ein paar Jahren in einem Interview gesagt: „Wir mäßigen uns maßlos. Das ist das Merkmal unserer Epoche, ihr Krankheitssymptom.“
Und weiter meinte er: „Heute ziehen wir den meisten Genüssen den Stachel: Bars ohne Tabakkultur, Bier ohne Alkohol, Kaffee ohne Koffein, Schlagobers ohne Fett.“
Das Volksbegehren nehme ich selbstverständlich ernst, denn direkte Demokratie ist mir ein sehr großes Anliegen. Deshalb kommt auch erstmals ab 2021 ein Verfassungsänderungsantrag für ein erstmaliges Volksrecht für verbindliche Volksbefragungen und Volksabstimmungen. Dies ist ein direktdemokratiepolitischer Meilenstein in der Zweiten Republik.