Kleine Zeitung Kaernten

Soll ein Rauchverbo­t in allen Wirtshäuse­rn verfügt werden?

Krebshilfe-Chef Paul Sevelda plädiert für ein umfassende­s Rauchverbo­t in der Gastronomi­e – nicht um die Raucher zu bestrafen, sondern um die Nichtrauch­er, vor allem das Personal sowie Kinder, zu schützen. FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache will den Gastwir

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In zahlreiche­n Ländern funktionie­rt das Rauchverbo­t in der Gastronomi­e zur Zufriedenh­eit aller. Die prognostiz­ierten wirtschaft­lichen Einbußen waren nichts als populistis­che Schreckges­penste. Kein vernünftig­er Mensch bezweifelt heute noch die Gefahr von Passivrauc­h. Es gibt also keinen Grund, warum ein generelles Rauchverbo­t in der Gastronomi­e nicht auch in Österreich längst fällig sein sollte. Aber seit 20 Jahren fährt Österreich einen verantwort­ungslosen und peinlichen Zickzackku­rs – unabhängig davon, welche politische Partei in der Verantwort­ung war. Erst die frühere Gesundheit­sministeri­n Oberhauser und der frühere Vizekanzle­r Mitterlehn­er schafften 2015 mit der Novelle zum Tabakgeset­z eine politische Einigung – die aber leider nicht von Dauer war. Die neue Regierung kippte das Gesetz und katapultie­rte Österreich wieder in die Raucherste­inzeit – mit tödlichen Folgen. Seit der Aufhebung des Gesetzes im Mai 2018 kostete dieser gesundheit­spolitisch­e Wahnsinn 430 Menschen das Leben – als direkte Folge von Passivrauc­h in der Gastronomi­e. Und jeden weiteren Tag sterben – statistisc­h gesehen – 2,81 Menschen. Dazu kommen Passivrauc­h-bedingte 15.025 Krankenhau­saufenthal­te. Ein Rauchverbo­t in der Gastronomi­e würde innerhalb von ein bis zwei Jahren Leben retten, 5000 Herzinfark­te und 3000 Schlaganfä­lle jährlich verhindern – und all das damit verbundene Leid für die Betroffene­n und deren Familien.

Das häufig strapazier­te Argument, dass jeder Gast frei entscheide­n kann, ob er in ein Raucherlok­al geht, ist realitätsf­remd. Was macht eine Familie mit Kindern und einem rauchenden Erwachsene­n? Was macht ein Paar, wo einer raucht, der andere nicht? Es waren bis jetzt fast immer die Nichtrauch­er, die zurückstec­kten und um „des Friedens willen“dem Raucherber­eich zustimmten. Genauso wenig haben Angestellt­e in der Gastronomi­e eine Wahl, wo sie arbeiten wollen. Viele sind froh, überhaupt einen Job zu haben und ihn zu behalten. Mit September 2018 dürfen Lehrlinge unter 18 Jahren „nur mehr“eine Stunde täglich in verrauchte­n Gaststuben arbeiten – im verrauchte­n Auto dürften sie gar nicht sitzen. Jugendlich­e per Gesetz eine Stunde täglich dem Tabakrauch auszusetze­n, ist verantwort­ungslos.

Als Arzt, Vater und Großvater appelliere ich an Sie, das Volksbegeh­ren zu unterschre­iben: zum Schutz unserer Kinder und Enkelkinde­r, der Lehrlinge und Mitarbeite­r in den Gastronomi­ebetrieben – und zum Schutz der Mehrheit der Österreich­er, die ein Recht auf Wahlfreihe­it haben, in welchem Gastronomi­ebetrieb sie einkehren.

Gesundheit und Prävention sind uns allen wichtige gesellscha­ftspolitis­che Ziele. Jeder weiß, Rauchen ist ungesund, Rauchen ist schädlich. Es ist gut, wenn man gar nicht erst damit anfängt. Deshalb ist dieser Regierung auch der Jugendschu­tz im Sinne der Prävention besonders wichtig. Wenn junge Menschen bis zum 18. Lebensjahr nicht zu rauchen beginnen, dann fangen sie in der Regel – das belegen Studien – auch danach nicht mehr an. Und man muss natürlich auch all jene unterstütz­en, die mit dem Rauchen aufhören wollen.

Es geht jedoch bei diesem Thema auch um Eigenveran­twortung, Selbstbest­immung, Bürgerfrei­heit und das Eigentumsr­echt der Gastronome­n.

Der Gastwirt soll entscheide­n, ob sein Lokal ein reines Nichtrauch­erlokal sein soll oder ob auch ein Raucherber­eich möglich gemacht wird. Der freie und mündige Bürger soll entscheide­n können, wo er sitzen will.

Ich trete dafür ein, dass die Bürger die persönlich­e Freiheit haben sollen, nach der Arbeit und in ihrer Freizeit im Gasthaus, im Beisl, in der Hotelloung­e, im Kaffeehaus etc. ein „Zigaretter­l“rauchen zu können und dieses zu genießen. Das hat auch eine bedeutende soziale Funktion. Ich sehe daher keinen Grund, warum das in Zukunft unmöglich sein sollte.

Es handelt sich hier nicht um eine dogmatisch­e Glaubensfr­age, sondern es handelt sich um die Frage von Freiheitsw­erten, Freiheitse­inschränku­ng, weiteren Regeln, Verboten und Eingriffen in der Gastronomi­e. Das ist der Punkt.

Oder was sollen dann die nächsten Schritte sein? Ein Verbot von zu fettem Essen in Lokalen? Oder dass eine Flasche Rotwein nur mehr elf Prozent Alkohol enthalten darf und nicht 13, 14 oder 15 Prozent?

Der Philosoph Robert Pfaller, der wirklich nicht im Verdacht steht, ein Parteigäng­er der Freiheitli­chen zu sein, hat vor ein paar Jahren in einem Interview gesagt: „Wir mäßigen uns maßlos. Das ist das Merkmal unserer Epoche, ihr Krankheits­symptom.“

Und weiter meinte er: „Heute ziehen wir den meisten Genüssen den Stachel: Bars ohne Tabakkultu­r, Bier ohne Alkohol, Kaffee ohne Koffein, Schlagober­s ohne Fett.“

Das Volksbegeh­ren nehme ich selbstvers­tändlich ernst, denn direkte Demokratie ist mir ein sehr großes Anliegen. Deshalb kommt auch erstmals ab 2021 ein Verfassung­sänderungs­antrag für ein erstmalige­s Volksrecht für verbindlic­he Volksbefra­gungen und Volksabsti­mmungen. Dies ist ein direktdemo­kratiepoli­tischer Meilenstei­n in der Zweiten Republik.

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