Zwei Minister im Fernduell
Heute steht der Generalsekretär des Justizministeriums vor dem Ausschuss. Was sagt er über die umstrittene Razzia beim BVT aus?
Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), zu dessen Ressort das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) gehört, hatte den Schuldigen an der missglückten Hausdurchsuchung am 27. Februar 2018 sofort festgemacht: das Justizministerium, geführt von Josef Moser (ÖVP). Schließlich habe eine Staatsanwältin die Hausdurchsuchung beantragt, sein Haus nur die Einsatzkräfte gestellt, argumentierte Kickl. Wie die Sache das Justizministerium sieht, könnte dessen Generalsekretär, Christian Pilnacek, heute vor dem U-Ausschuss klarstellen. Auch die Leiterin der zuständigen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WkStA), Ilse-Maria VrablSanda, sagt heute aus.
Etwas Licht
in die Vorgänge brachte am Vortag die Befragung der für den Fall BVT zuständigen Staatsanwältin Ursula Schmudermayer. Sie verteidigte das Vorgehen. Zugleich aber bestätigte ihre Aussage zahlreiche Ungereimtheiten. So habe sie noch nie erlebt, dass ein hochrangiger Mitarbeiter eines Ministeriums mit einem Konvolut an Anschuldigungen zu ihr gekommen wäre, wie das Generalsekretär Peter Goldgruber aus dem Innenministerium getan hatte. Auch habe sie noch nie erlebt, dass ein Kabinettsmitglied als Vertrauensperson eines Zeugen zur Staatsanwaltschaft mitkomme. Auch Vorbesprechungen mit den Auskunftspersonen im Innenministerium, von denen Schmudermayer zum Zeitpunkt der Razzia nach eigenen Angaben noch nichts wusste, habe sie noch nie zuvor erlebt.
Schmudermayer bestätigte, dass außer den vier vom Innenministerium namhaft gemachten Zeugen keine weiteren einvernommen wurden, ehe die Entscheidung für die Hausdurchsuchung fiel.
Auch der damals zuständige Journaldienst, Ulrich Nachtlberger, berichtete von einigen ungewöhnlichen Vorgängen im Vorfeld der nächtlichen Genehmi- gung der Hausdurchsuchung. Gegen Mittag schon habe ihn der Präsident des Straflandesgerichts angerufen, Friedrich Forsthuber. Der habe ihn vorgewarnt, in seinem Journaldienst werde eine delikate Angelegenheit auf ihn zukommen. Es würden „gegen hohe Beamte des Innenministeriums Ermittlungen laufen“, habe ihm Forsthuber gesagt, „höchste Geheimhaltung“sei notwendig. Solche Vorinformationen seien sonst nicht üblich, sagte Nachtlberger.
Erst nachts
informierte ihn Schmudermayer in einem viertelstündigen Telefonat über die geplante Razzia und ersuchte um deren Genehmigung, die er auch erteilte. Die schriftliche Ausfertigung reichte Nachtlberger erst Tage später nach, das sei allerdings durchaus üblich. Darüber hinaus wollte Nachtlberger nichts sagen, da gegen ihn ein Verfahren wegen Amtsmissbrauchs bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg anhängig ist.
Die FPÖ nutzte die Aussagen der Staatsanwältin, in Aussendungen vom Zusammenbruch der Anschuldigungen gegen den angegriffenen Innenminister zu schreiben. Vertreter des Ausschusses sahen das anders.