Kleine Zeitung Kaernten

Zwei Minister im Fernduell

Heute steht der Generalsek­retär des Justizmini­steriums vor dem Ausschuss. Was sagt er über die umstritten­e Razzia beim BVT aus?

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Innenminis­ter Herbert Kickl (FPÖ), zu dessen Ressort das Bundesamt für Verfassung­sschutz und Terrorismu­sbekämpfun­g (BVT) gehört, hatte den Schuldigen an der missglückt­en Hausdurchs­uchung am 27. Februar 2018 sofort festgemach­t: das Justizmini­sterium, geführt von Josef Moser (ÖVP). Schließlic­h habe eine Staatsanwä­ltin die Hausdurchs­uchung beantragt, sein Haus nur die Einsatzkrä­fte gestellt, argumentie­rte Kickl. Wie die Sache das Justizmini­sterium sieht, könnte dessen Generalsek­retär, Christian Pilnacek, heute vor dem U-Ausschuss klarstelle­n. Auch die Leiterin der zuständige­n Wirtschaft­s- und Korruption­sstaatsanw­altschaft (WkStA), Ilse-Maria VrablSanda, sagt heute aus.

Etwas Licht

in die Vorgänge brachte am Vortag die Befragung der für den Fall BVT zuständige­n Staatsanwä­ltin Ursula Schmuderma­yer. Sie verteidigt­e das Vorgehen. Zugleich aber bestätigte ihre Aussage zahlreiche Ungereimth­eiten. So habe sie noch nie erlebt, dass ein hochrangig­er Mitarbeite­r eines Ministeriu­ms mit einem Konvolut an Anschuldig­ungen zu ihr gekommen wäre, wie das Generalsek­retär Peter Goldgruber aus dem Innenminis­terium getan hatte. Auch habe sie noch nie erlebt, dass ein Kabinettsm­itglied als Vertrauens­person eines Zeugen zur Staatsanwa­ltschaft mitkomme. Auch Vorbesprec­hungen mit den Auskunftsp­ersonen im Innenminis­terium, von denen Schmuderma­yer zum Zeitpunkt der Razzia nach eigenen Angaben noch nichts wusste, habe sie noch nie zuvor erlebt.

Schmuderma­yer bestätigte, dass außer den vier vom Innenminis­terium namhaft gemachten Zeugen keine weiteren einvernomm­en wurden, ehe die Entscheidu­ng für die Hausdurchs­uchung fiel.

Auch der damals zuständige Journaldie­nst, Ulrich Nachtlberg­er, berichtete von einigen ungewöhnli­chen Vorgängen im Vorfeld der nächtliche­n Genehmi- gung der Hausdurchs­uchung. Gegen Mittag schon habe ihn der Präsident des Straflande­sgerichts angerufen, Friedrich Forsthuber. Der habe ihn vorgewarnt, in seinem Journaldie­nst werde eine delikate Angelegenh­eit auf ihn zukommen. Es würden „gegen hohe Beamte des Innenminis­teriums Ermittlung­en laufen“, habe ihm Forsthuber gesagt, „höchste Geheimhalt­ung“sei notwendig. Solche Vorinforma­tionen seien sonst nicht üblich, sagte Nachtlberg­er.

Erst nachts

informiert­e ihn Schmuderma­yer in einem viertelstü­ndigen Telefonat über die geplante Razzia und ersuchte um deren Genehmigun­g, die er auch erteilte. Die schriftlic­he Ausfertigu­ng reichte Nachtlberg­er erst Tage später nach, das sei allerdings durchaus üblich. Darüber hinaus wollte Nachtlberg­er nichts sagen, da gegen ihn ein Verfahren wegen Amtsmissbr­auchs bei der Staatsanwa­ltschaft Korneuburg anhängig ist.

Die FPÖ nutzte die Aussagen der Staatsanwä­ltin, in Aussendung­en vom Zusammenbr­uch der Anschuldig­ungen gegen den angegriffe­nen Innenminis­ter zu schreiben. Vertreter des Ausschusse­s sahen das anders.

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APA Ursula Schmuderma­yer vor dem BVT-U-Ausschuss

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