Eine Ungerechtigkeit, die zum Himmel schreit!
Ist es fair, wenn digitale Unternehmen nur einen Steuersatz von 9,5 Prozent haben im Vergleich zu 23,2 Prozent bei anderen?
Oft wird der EU-Kommission hierzulande vorgeworfen, sie sei „neoliberal“und würde nur ausschließlich die Interessen von Industrielobbys bedienen. Die Nationalstaaten seien jedoch bürgernäher.
Anhand der Diskussionen der EU-Finanzminister kürzlich in Wien zur Einführung einer „Digitalsteuer“konnte man jedoch sehen, dass es eher andersherum ist. So mancher Mitgliedsstaat setzte sich für US-Konzerne wie Apple und Facebook ein oder trat für die eigene Autoindustrie auf die „Bremse“, die Angst vor möglichen USRachezöllen hat.
Das Wachstum der digitalen Wirtschaft ist rasant und wird es bleiben. Die Bürger haben ein Interesse an der Finanzierung staatlicher Aufgaben, wie Infrastruktur, Bildung und Gesundheitsversorgung. Ist es fair, wenn digitale Unternehmen hierzu nur mit einem Steuersatz von 9,5 Prozent beitragen im Vergleich zu 23,2 Prozent bei traditionellen Geschäftsmodellen?
Gerade in Österreich, das seinen Arbeitnehmern mit 47,1 Prozent eine der höchsten Steuerund Abgabenbelastungen der EU abverlangt, schreit diese Ungerechtigkeit zum Himmel. Daher war der politische Druck auf die Finanzminister der Europäischen Union dermaßen groß, dass sie sich verständigt haben, eine Lösung noch bis zum Jahresende zu finden.
Was schlägt die EU-Kommission vor? Steuern zahlen sollen die Internetkonzerne dort, wo die Nutzer wohnen, mit denen sie ihr Geld machen. Es soll ein Steuersatz von drei Prozent gelten. Betroffen wären nur Großunternehmen mit mehr als 750 Millionen Euro weltweiten Gesamterträgen, jedoch keine Start-ups.
E U-Präsident Jean-Claude Juncker hat in seiner jüngsten Rede vor Kurzem zur „Lage der Europäischen Union“die Bedeutung der europäischen Souveränität betont.
Wenn die Europäische Union nun bei der Digitalsteuer weltweit Vorreiter sein wird, beschleunigen wir die Entwicklung moderner Standards der Besteuerung und schützen die Interessen der Bürger.