Anwalt Lansky verweigert sich
Der Untersuchungsausschuss berät eine Beugestrafe gegen den SPÖ-nahen Anwalt.
Am Dienstagabend kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung des Ausschusses mit dem SPÖ-nahen Anwalt Gabriel Lansky: Er, der der Staatsanwaltschaft Informationen in der Sache BVT hatte zukommen lassen, verweigerte die Antwort auf zahlreiche Fragen der Abgeordneten unter Berufung auf das Anwaltsgeheimnis. Unter anderem, weil er seine eigene Kanzlei vertrete, die sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligter angeschlossen hatte – ihn aber nicht von der Schweigepflicht entbunden habe.
Verfahrensrichter Eduard Strauss erörterte seine Rechtsmeinung, dass diese Verweigerung nicht zulässig sei, weil nicht einzusehen sei, welches Vertrauensverhältnis etwa durch die Frage geschützt werde, ob Lansky die Vorwürfe gegen das BVT in einer SPÖWahlkampfsitzung thematisiert habe.
„Ich wehre mich gegen die Verniedlichung des Anwaltsgeheimnisses durch die hier vertretene Rechtsauffassung“, konterte Lansky – er werde seine Position notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte durchfechten. Der Ausschuss wird heute beraten, wie er mit Lanskys Verweige- rung umgehen wird; ein möglicher Schritt wäre, beim Bundesverwaltungsgericht eine Beugestrafe zu beantragen.
konnten gestern auch zwei der vier Belastungszeugen zu der Frage beitragen, warum die Hausdurchsuchung eigentlich notwendig gewesen sein sollte. Zunächst befragten die Mandatare P., eine ÖVP-nahe Analystin, ehemals tätig in der nachrichtendienstlichen Abteilung des BVT, die mit ihrer Rolle im Bundesamt unglücklich war und sich gemobbt fühlte.
Sie erzählte von ihrem ehemaligen Vorgesetzten, der bei offiziellen Terminen betrunken gewesen sei, von seinen schlechten Englischkenntnissen (er habe Rehbraten mit „Bambi-Meat“übersetzt). Außerdem legte sie Ausdrucke aus einer WhatsApp-Gruppe in ihrer Abteilung vor, wo Nacktbilder und Fotos, die von besonders tiefem „Humor“zeugen, verschickt worden waren.
Auch Martin W., ehemals Leiter der Abteilung, erklärte, aus seiner Sicht habe es keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegeben – er sei auch nicht Autor des „Konvoluts“. Mit Kickls Kabinett habe er nur über seine Karenzierung reden wollen.