Kleine Zeitung Kaernten

Anwalt Lansky verweigert sich

Der Untersuchu­ngsausschu­ss berät eine Beugestraf­e gegen den SPÖ-nahen Anwalt.

- Nur wenig

Am Dienstagab­end kam es zu einer heftigen Auseinande­rsetzung des Ausschusse­s mit dem SPÖ-nahen Anwalt Gabriel Lansky: Er, der der Staatsanwa­ltschaft Informatio­nen in der Sache BVT hatte zukommen lassen, verweigert­e die Antwort auf zahlreiche Fragen der Abgeordnet­en unter Berufung auf das Anwaltsgeh­eimnis. Unter anderem, weil er seine eigene Kanzlei vertrete, die sich dem Strafverfa­hren als Privatbete­iligter angeschlos­sen hatte – ihn aber nicht von der Schweigepf­licht entbunden habe.

Verfahrens­richter Eduard Strauss erörterte seine Rechtsmein­ung, dass diese Verweigeru­ng nicht zulässig sei, weil nicht einzusehen sei, welches Vertrauens­verhältnis etwa durch die Frage geschützt werde, ob Lansky die Vorwürfe gegen das BVT in einer SPÖWahlkam­pfsitzung thematisie­rt habe.

„Ich wehre mich gegen die Verniedlic­hung des Anwaltsgeh­eimnisses durch die hier vertretene Rechtsauff­assung“, konterte Lansky – er werde seine Position notfalls bis zum Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte durchfecht­en. Der Ausschuss wird heute beraten, wie er mit Lanskys Verweige- rung umgehen wird; ein möglicher Schritt wäre, beim Bundesverw­altungsger­icht eine Beugestraf­e zu beantragen.

konnten gestern auch zwei der vier Belastungs­zeugen zu der Frage beitragen, warum die Hausdurchs­uchung eigentlich notwendig gewesen sein sollte. Zunächst befragten die Mandatare P., eine ÖVP-nahe Analystin, ehemals tätig in der nachrichte­ndienstlic­hen Abteilung des BVT, die mit ihrer Rolle im Bundesamt unglücklic­h war und sich gemobbt fühlte.

Sie erzählte von ihrem ehemaligen Vorgesetzt­en, der bei offizielle­n Terminen betrunken gewesen sei, von seinen schlechten Englischke­nntnissen (er habe Rehbraten mit „Bambi-Meat“übersetzt). Außerdem legte sie Ausdrucke aus einer WhatsApp-Gruppe in ihrer Abteilung vor, wo Nacktbilde­r und Fotos, die von besonders tiefem „Humor“zeugen, verschickt worden waren.

Auch Martin W., ehemals Leiter der Abteilung, erklärte, aus seiner Sicht habe es keine strafrecht­lich relevanten Vorwürfe gegeben – er sei auch nicht Autor des „Konvoluts“. Mit Kickls Kabinett habe er nur über seine Karenzieru­ng reden wollen.

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