Straffung für den Zivildienst geplant
Eine Novelle soll Trägerorganisationen reduzieren und Krankenstandsmissbrauch abstellen.
Auch weil durch geburtenschwächere Jahrgänge ein Rückgang bei den Zivildiensterklärungen verzeichnet wird, hat Staatssekretärin Karoline Edtstadler (ÖVP) Handlungsbedarf geortet und eine Novelle angekündigt. Der Gesetzesentwurf soll Karteileichen unter den Trägerorganisationen aussortieren. Außerdem sollen „Kettenkrankenstände“verunmöglicht werden.
Im Vorjahr lag die Bedarfsdeckung im Zivildienst bei 93 Prozent. 14.907 Männer wurden 1700 Trägerorganisationen zugewiesen. Einem drohenden Zivi-Engpass soll die Novelle entgegenwirken. Für Organisa- bedeutet dies, dass man automatisch aus der von den Ländern zusammengestellten Liste fällt, wenn man drei Jahre hintereinander nicht um Zivildiener ansucht. Die Liste der anerkannten Organisationen war in den vergangenen Jahren deutlich angewachsen. Zwischen 2015 bis 2017 wurden circa 400 Einrichtungen neu anerkannt, auf der anderen Seite fielen 130 aus dem System heraus. Zuletzt beantragten rund zehn Prozent der Träger keine Zivildiener.
Beide Seiten – Träger und Zivildiener – werden künftig intensiver geschult und auch geprüft. Zivildiener sollen mittels ELearning-Moduls Staatsbürgerschaftskunde lernen, wo ihnen Basiswissen über die Geschichte Österreichs sowie Grundlagen über die Grundprinzipien der Verfassung, der Rechtsordtionen nung und des EU-Rechts vermittelt werden soll. Ihre Vorgesetzten sollen Grundlagen des Wehrersatzdienstes besser kennenlernen. Dies soll ebenfalls abgeprüft und alle drei Jahre wiederholt werden. Wer schwänzt oder durchfällt, darf künftig nicht mehr als Vorgesetzter agieren.
Auch die Krankenstandsregelung wird angepasst. Bisher waren 18 Tage Dienstunfähigkeit zulässig. Nach nur einem Tag im Dienst begann diese Frist von Neuem. Wer künftig mehr als 21 Kalendertage fernbleibt, gilt als vorzeitig entlassen. Kettenkrankenstände sollen so verhindert werden.