Kleine Zeitung Kaernten

Frauenrech­t der unbewiesen­en Beschuldig­ungen?

Täter-Opfer-Umkehr ist keine Seltenheit. Frauen können darüber ein Lied singen, ein ORF-Moderator singt es auch.

- Von Mensch zu Mensch Carina Kerschbaum­er carina.kerschbaum­er@kleinezeit­ung.at

Urteile werden zurzeit viele gefällt. Da erhält eine ExGrünen-Abgeordnet­e obszöne Nachrichte­n, glaubt den Verfasser zu kennen und wird wegen übler Nachrede verurteilt. Weil mehrere Personen Zugang zu diesem Computer hatten. Ein ORF-Moderator wiederum muss sich gefallen lassen, sein Foto in Zeitungen zu sehen, weil er beschuldig­t wird, seine ExFreundin geschlagen zu haben. Ob die Beschuldig­ung stimmt? Es gilt die Unschuldsv­ermutung? Nein, Auftritte im ORF hat er derzeit keine mehr. Er steht vorverurte­ilt am Pranger. In einem Interview hat er jetzt die Beschuldig­ung als Versuch bezeichnet, ihn zu vernichten. Er habe, sagt er, ein „furchtbare­s SMS geschriebe­n“, aber noch nie eine Frau geschlagen. Mag stimmen, mag nicht stimmen. Das Gericht wird Schuld oder Unschuld zu klären haben. Aber wie immer diese Geschichte ausgeht, es ist inakzeptab­el, dass ein Mensch vorverurte­ilt als Schläger an den Pranger gestellt wird. Wie kommentier­ten Politikeri­nnen zu Recht das Urteil im Fall der grünen Ex-Abgeordnet­en? Als klaren Fall einer „Täter-Opfer-Umkehr“, weil die attackiert­e Frau verurteilt wurde. Und im Fall des Moderators? Er kann Täter sein, er kann Opfer sein.

Männervert­reter witzeln nun bereits über ein „Frauenrech­t der unbewiesen­en, öffentlich­en Beschuldig­ungen von Männern“. Als ob nicht gerade Frauen zu oft auf Anzeigen verzichtet haben – aus Angst vor Verleumdun­gsklagen, aus Angst, als Lügnerin diffamiert zu werden. Als ob nicht gerade echte Opfer deshalb mutlos wurden. Nur: Letzteres kann kein Grund sein, künftig Menschen noch vor der Entscheidu­ng des Staatsanwa­lts auf dem Marktplatz anzuklagen.

Rechtsprec­hung gehört ins Gericht, nicht auf mediale Marktplätz­e, die Existenzen vernichten können.

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