Frauen verdienen 9600 Euro weniger
In Kärnten beträgt der Einkommensnachteil der Frauen gegenüber Männern 20 Prozent – oder 72 Tage Mehrarbeit.
Am Sonntag, den 21. Oktober, wird in Kärnten der Equal Pay Day begangen. Gefeiert wird er nicht: Es ist – errechnet von der Statistik Austria – jener Tag, an dem Männer bereits das Einkommen erreicht haben, wofür Frauen noch bis zum 31. Dezember arbeiten müssen. 72 Tage länger also.
Österreichweit fällt der Tag auf den 20. Oktober. In Tirol war er am 9. Oktober, in Vorarlberg gar am 22. September.
In Kärnten verdienen Frauen um durchschnittlich 19,6 Prozent weniger als Männer. Den höchsten Einkommensunterschied weist mit 27,4 Prozent der Bezirk Spittal/Drau auf. Er ist beinahe doppelt so hoch wie jener in Klagenfurt mit 14,9 Prozent. Die Gründe dafür: kaum Produktionsbetriebe und viel Dienstleistung hier, viel Verwaltung und Produktion dort.
Laut den Statistikern beträgt das durchschnittliche Jahreseinkommen von Frauen in Vollzeitarbeit in Kärnten 39.517 Euro. Männer verdienen jährlich 49.159 Euro. Ergibt für Frauen in Kärnten einen jährlichen Einkommen-Nachteil von 9642 Euro.
Steht im Kollektivvertrag, dass Frauen weniger verdienen müssen? Nein! Kärntens ÖGBFrauenvorsitzende Waltraud Rohrer zieht aus den Zahlen daher folgende Schlüsse: „Wir brauchen eine gesetzliche Anrechnung der Eltern- und Pflegezeit auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche“, so die ge- lernte Diplom-Krankenschwester und meint damit Pension, Arbeitslosengeld, Bildungskarenzgeld und Kinderbetreuungsgeld.
Laut ÖGB-Landesvorsitzendem Hermann Lipitsch braucht es dringend ein kollektivvertragliches Mindesteinkommen von 1700 Euro, um die sogenannte Einkommensschere zu schließen. Und er warnt vor den Auswirkungen des nun geltenden 12-Stunden-Tages bzw. der 60-Stunden-Woche: „Das geben allein die Kindergarten-Öffnungszeiten derzeit überhaupt nicht her.“Außerdem gehöre die partnerschaftliche Kinderbetreuung und die Karenzzeit für Männer fixiert, sodass sie in jedem Job möglich werde. „Immerhin zeigt der Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen mittlerweile Wirkung.“
Wir brauchen eine gesetzliche Anrechnung der Eltern- und Pflegezeit auf dienstzeitabhängige Ansprüche.