Namensschilder auf Türen sind legal. Wien bleibt bei Nummern.
Namensschilder an Haustüren müssen laut EU nicht durch Nummern ersetzt werden. „Wiener Wohnen“will den Tausch dennoch durchführen.
Rund 2000 Gemeindebauten mit mehr als 220.000 Mietern gibt es in Wien. Und einer dieser Mieter hatte mit einer Beschwerde einen Stein ins Rollen gebracht, der Datenschützer, Hausverwaltungen, Medien und zuletzt auch die EU-Kommission beschäftigt hatte (wir berichteten). Er wollte nicht, dass sein Name auf der Gegensprechanlage aufscheint. Die in Wien zuständige Magistratsabteilung 63 gelangte zu dem Schluss, dass dies gegen die Datenschutz- grundverordnung (DSGVO) verstoße und empfahl der Hausverwaltung „Wiener Wohnen“, die Namen durch Nummern zu ersetzen.
Ein Aufschrei war die Folge, die Sinnhaftigkeit dieser Aktion wurde infrage gestellt. Als dann auch noch die deutsche „Bild“Zeitung vor einem „Klingelschild-Chaos“warnte, das die Mieter um ihre Identität und ihr Geld bringen werde, stellte die EU-Kommission gestern klar: Namensschilder an Klingeln und Postkästen sind nicht rechtswidrig. Die EU-Datenschutzverordnung reguliert diesen Bereich nicht. Allerdings seien die nationalen Datenschutzbehörden für die Interpretation der Verordnung zuständig. Zudem hatte die ARGE Daten empfohlen zu klagen, wenn Vermieter die Namen auf Anfrage nicht entfernen sollten.
Bei „Wiener Wohnen“will man aber auf Nummer sicher gehen und hält an der Anonymisierung fest. „Derartige Forderungen unserer Mieter gab es auch in der Vergangenheit immer wieder. Nun wurde uns die Entscheidung abgenommen“, erklärt Markus Leitgeb von „Wiener Wohnen“. Wer weiterhin seinen Namen am Klingelbrett haben möchte, kann ihn gerne anbringen. „Ein privater Vermieter kann sich das Einverständnis seiner Mieter für Namen an Türschildern leichter besorgen. Für uns ist der Tausch pragmatischer.“Kosten für die Wiener Mieter entstehen nicht, diese trage die Hausverwaltung, ergänzt Leitgeb.