Spitzenpositionen nur mit Zeitlimit
Im Landesdienst werden künftig Verträge für Führungskräfte auf fünf Jahre limitiert. Verlängerung nur bei positivem Zeugnis. Kritik der FP.
Für Kärntens Spitzenvertreter im Landesdienst wird künftig nichts mehr auf Dauer fix sein. In der Landesregierung wurde gestern von SPÖ und ÖVP die Dienstrechtsnovelle beschlossen und in Richtung Landtag zur Gesetzwerdung verabschiedet. Das Vorhaben, das nicht für bestehende, sondern nur für neue Dienstverträge im Landesdienst gelten wird: Abteilungsleiter, manche Unterabteilungsleiter, der Landesamtsdirektor und sein Stellvertreter sowie die Bezirkshauptleute werden auf fünf Jahre bestellt. Nach viereinhalb Jahren gibt es ein internes Bewertungsverfahren. Bei positivem Ergebnis wird der Vertrag auf fünf Jahre verlängert, im zehnten Jahr gibt es wieder die Bewertung. Fällt auch diese positiv aus, gibt es einen unbefristeten Vertrag. Bei negativem Zeugnis wird der Posten neu ausgeschrieben.
Landeshauptmann Peter Kaiser betonte gestern als Personalreferent, dass damit „der Leistungsanreiz im öffentlichen Dienst befeuert werden soll“. Von Koalitionspartner ÖVPLandesrat Martin Gruber gab es vollinhaltliche Zustimmung. An die 50 Personen würden künftig von der Neuregelung betroffen sein.
Zur Kritik der FPÖ mit Partei- chef Gernot Darmann, wonach Beamte zu „willfährigen Erfüllungsgehilfen“gemacht werden, meinte Kaiser: „Sonst gibt es immer den Vorwurf, dass die Verwaltung nicht nach Prinzipien der Privatwirtschaft orientiert sei.“Kaiser erinnerte an FPÖ-Regierungszeiten und wie damals „willkürliche Versetzungen“vorgenommen worden seien. Die FPÖ will das neue Gesetz „mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen“.
Anfang 2019 soll das Gesetz beschlossen werden und dann bereits für die anstehenden Besetzungen der neuen Abteilungen gelten.