Österreich sagt den UN ab
Österreich wird sich dem – rechtlich unverbindlichen – UNMigrationspakt nicht anschließen: ein kleiner Triumph der FPÖ. Was in dem umstrittenen Vertrag steht.
Österreich wird dem im Rahmen der Vereinten Nationen ausgehandelten „Globalen Pakt für sichere, geregelte und planmäßige Migration“nicht beitreten. Das haben die Kleine und andere Zeitungen im Vorfeld des heutigen Ministerrats erfahren, bei dem die Regierung formell beschließen wird, keinen Vertreter zu der Konferenz am 10. Dezember in Marrakesch zu entsenden, bei der der Pakt formal angenommen werden soll.
Außerdem erklärt Außenministerin Karin Kneissl den Vereinten Nationen gegenüber explizit, den Pakt nicht anzunehmen und auch durch mögliche künftige aus ihm entstandene Regeln nicht gebunden zu sein.
Österreich reiht sich damit in die Reihe der USA, Ungarns, Polens und Australiens, die ihren Protest gegen den Pakt schon vor Wochen erklärt hatten – und zwar auf Druck der FPÖ, die ihren Wählern einen solchen „Migrationspakt“nicht zumuten will.
Das ist insofern eine interessante Wendung, als Österreichs Diplomaten als Vertreter des EU-Vorsitzes den Pakt monatelang entscheidend mitverhandelt hatten. Aber von vorne: Der 2015 beschlossene Entwicklungsplan der UN sah unter anderem vor, „eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration“zu regeln. Daraus wurde in jahrelangen Detailverhandlungen auf Beamtenebene im Juli dieses Jahres ein gemeinsamer Textvorschlag, eben besagter Pakt.
Dieser Pakt ist an sich diplomatisches „Soft Law“– der Pakt selbst stellt klar, dass er rechtlich nicht verbindlich ist, also weder Personen noch andere Länder einen Staat seinetwegen klagen können. Aber er legt sowohl Ziele als auch Methoden fest, auf die sich Staaten in weiteren Verhandlungen berufen oder die durch langfristige Ausübung theoretisch auch rechtlich wirksam werden könnten.
34-seitigen Dokument – Sie finden den Volltext auf kleinezeitung.at – finden sich unterschiedlichste Punkte: davon, dass Migranten jederzeit Zugang zu ihren Ausweisen haben sollten, über koordiniertes Grenzmanagement und Kampf gegen Schlepper bis hin zum Ausbau legaler Migra-
tionsrouten. Der sichtbarste Effekt des Paktes wäre gewesen, dass sich Herkunfts- und Zielstaaten an einen Tisch gesetzt hätten, um sich zunächst einmal auf gemeinsame Ziele bei dem Thema zu verständigen.
Was dem Pakt zum Verhängnis geworden ist: Auch wenn er nur Zielvorgaben ohne bindende Wirkung enthält, ist er eindeutig ein klares Bekenntnis dazu, Migration als etwas Positives zu sehen: „Wir anerkennen, dass Migration eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung ist“, heißt es etwa im Vorwort.
Was – neben dem Risiko, dass daraus einmal verbindliche Regeln entspringen könnten – vor allem der FPÖ übel aufgestoßen war: „Österreich muss in der Migrationsfrage souverän und selbstbestimmt bleiben“, heißt es etwa von Vizekanzler HeinzChristian Strache zur Ablehnung des Paktes.