Tödlicher Unfall gibt Rätsel auf
Kärntner (36) überrollte 23-Jährigen und ist nun wegen grob fahrlässiger Tötung angeklagt. Betrunken sei er nicht gewesen.
Gegen 3.30 Uhr am 6. August 2017 lag ein junger Kärntner aus unerklärlichen Gründen auf der St. Oswalder Straße. Sein Bekannter, der von einer Lokaltour auf dem Heimweg war, sah den 23-Jährigen nicht, überrollte ihn mit dem Auto und tötete ihn. Bis auf einen „Rumpler“will er nichts gemerkt haben. Dass er einen Menschen überfahren hatte, soll er erst bemerkt haben, als er später ein weiteres Mal zur Unfallstelle zurückkehrte.
Fast ein Jahr später wurde der Strafantrag wegen fahrlässiger Tötung am Bezirksgericht Spittal eingebracht – damals war der Vorwurf der Alkoholisierung nicht erhoben worden. Die Staatsanwaltschaft zog den Antrag nach Verhandlungsstart zurück und klagte den Mann neu an. Dieses Mal wegen grob fahrlässiger Tötung nach Paragraf 81 Absatz 2 des StGB. Bis zu drei Jahre Haft drohen dem Kärntner, der sich gestern vor Richterin Michaela Sanin am Landesgericht Klagenfurt verantworten musste.
Hinsichtlich der Tat bekannte er sich schuldig, nicht aber der groben Fahrlässigkeit. Er habe erst nach dem Unfall daheim im „Schock“fast zwei Flaschen Schnaps getrunken, was die starke Alkoholisierung erklären soll, die die Polizei erst Stunden nach dem Unfall feststellte. Seine Mutter sagte aus, sie habe die Flaschen in ihrer Wut ausgeleert, als ihr Sohn im Spital war. In einer sei weniger, in der anderen mehr drinnen gewesen. Der Mann konnte sich – wie so oft – nicht mehr daran erinnern. Richterin Sanin befragte weitere elf Zeugen, um zu ergründen, ob der Angeklagte vorher be- trunken war. Keiner konnte das wirklich belegen. „Gerüchten zufolge soll an dem Abend viel getrunken worden sein“, sagten Staatsanwältin Sandra Agnoli und die Privatbeteiligtenvertreterin der Opferfamilie. Zeuge ließ sich bisher keiner finden.
Der Prozess wurde vertagt, weitere Zeugen werden befragt. Auch Ergänzungen jenes Gutachters werden nachgereicht, der meinte, dass die hohe Alkoholisierung rein rechnerisch von einem Nachtrunk stammen könne.