Kleine Zeitung Kaernten

Tödlicher Unfall gibt Rätsel auf

Kärntner (36) überrollte 23-Jährigen und ist nun wegen grob fahrlässig­er Tötung angeklagt. Betrunken sei er nicht gewesen.

- Kerstin Oberlechne­r

Gegen 3.30 Uhr am 6. August 2017 lag ein junger Kärntner aus unerklärli­chen Gründen auf der St. Oswalder Straße. Sein Bekannter, der von einer Lokaltour auf dem Heimweg war, sah den 23-Jährigen nicht, überrollte ihn mit dem Auto und tötete ihn. Bis auf einen „Rumpler“will er nichts gemerkt haben. Dass er einen Menschen überfahren hatte, soll er erst bemerkt haben, als er später ein weiteres Mal zur Unfallstel­le zurückkehr­te.

Fast ein Jahr später wurde der Strafantra­g wegen fahrlässig­er Tötung am Bezirksger­icht Spittal eingebrach­t – damals war der Vorwurf der Alkoholisi­erung nicht erhoben worden. Die Staatsanwa­ltschaft zog den Antrag nach Verhandlun­gsstart zurück und klagte den Mann neu an. Dieses Mal wegen grob fahrlässig­er Tötung nach Paragraf 81 Absatz 2 des StGB. Bis zu drei Jahre Haft drohen dem Kärntner, der sich gestern vor Richterin Michaela Sanin am Landesgeri­cht Klagenfurt verantwort­en musste.

Hinsichtli­ch der Tat bekannte er sich schuldig, nicht aber der groben Fahrlässig­keit. Er habe erst nach dem Unfall daheim im „Schock“fast zwei Flaschen Schnaps getrunken, was die starke Alkoholisi­erung erklären soll, die die Polizei erst Stunden nach dem Unfall feststellt­e. Seine Mutter sagte aus, sie habe die Flaschen in ihrer Wut ausgeleert, als ihr Sohn im Spital war. In einer sei weniger, in der anderen mehr drinnen gewesen. Der Mann konnte sich – wie so oft – nicht mehr daran erinnern. Richterin Sanin befragte weitere elf Zeugen, um zu ergründen, ob der Angeklagte vorher be- trunken war. Keiner konnte das wirklich belegen. „Gerüchten zufolge soll an dem Abend viel getrunken worden sein“, sagten Staatsanwä­ltin Sandra Agnoli und die Privatbete­iligtenver­treterin der Opferfamil­ie. Zeuge ließ sich bisher keiner finden.

Der Prozess wurde vertagt, weitere Zeugen werden befragt. Auch Ergänzunge­n jenes Gutachters werden nachgereic­ht, der meinte, dass die hohe Alkoholisi­erung rein rechnerisc­h von einem Nachtrunk stammen könne.

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