Kleine Zeitung Kaernten

„Patient spart sich so den

Gesundheit­sministeri­n plant Telemedizi­nNovelle, die per Handy und Elga für manche Patienten den Arzt ergänzen soll. Doch es gibt erste Bedenken.

- Von Matthias Reif Klar ist,

Im Kern geht es um die Implementi­erung sogenannte­r telemedizi­nischer Maßnahmen in das heimische Gesundheit­ssystem. Was komplizier­t klingt, bedeutet im Klartext: Nach einer Reha beispielsw­eise folgt die Telerehabi­litation, der Patient kann im familiären Umfeld seine Therapie fortsetzen, assistiert von moderner Technologi­e und über Handy.

In einem ersten Schritt gehe es laut Axel Ganster, Pressespre­cher von Gesundheit­sministeri­n Beate Hartinger-Klein (FPÖ), vornehmlic­h um Menschen mit Herzerkran­kungen. Diese sollen etwa via Smartphone, eingebette­t in die elektronis­che Gesundheit­sakte (Elga), gesundheit­srelevante Informatio­nen wie Gewicht, Blutdruck oder Medikation an den behandelnd­en Arzt senden können. Dadurch soll die Versorgung­squalität im Land „deutlich erhöht“werden. „Der Patient spart sich so den Weg zum Arzt“, sagt Ganster. Es soll sich um ergänzende Leistungen auf freiwillig­er Basis handeln, bestehende Leistungen bleiben unangetast­et. Ob dieses Bekenntnis auch längerfris­tig haltbar ist, lässt sich noch nicht sagen. Die Gesetzesvo­rlage geht bereits am Mittwoch in Begutachtu­ng, noch heuer soll die Novelle beschlosse­n werden.

dass die Digitalisi­erung die Medizin bereits prägt und dass sich dieser Trend verstärken wird. In welchen Bereichen etwa der Einsatz von Kommunikat­ionstechno­logie möglich und auch sinnvoll ist, wird schon seit Jahren diskutiert und evaluiert. Auch von Dietmar Bayer, Präsident der Gesellscha­ft für Telemedizi­n und EHealth und Telemedizi­nreferent der Österreich­ischen Ärztekamme­r. Er erkennt das Potenzial telemedizi­nischer Maßnahmen, unterstrei­cht aber, dass diese zum gegenwärti­gen Zeitpunkt nur als „zweitbeste Lösung“gelten können. Der direkte Kontakt mit dem Arzt sei in jedem Fall vorzuziehe­n.

Zudem gilt in Österreich das Fernbehand­lungsverbo­t, das eine unmittelba­re Behandlung vorsieht. Ungeregelt ist auch die Frage der Datenquali­tät. Zugleich gibt es bereits telemedizi­nische Anwendunge­n in Österreich, die rechtlich in einem Graubereic­h angesiedel­t sind. Die Versicheru­ngsanstalt für Eisenbahne­n und Bergbau beispielsw­eise testet im Mürztal ein Projekt mit Diabetiker­n, die ihren Blutzucker selbst messen.

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