Haft für Ex-Beamten
oder für wen sie bestimmt waren, sagt der Mann nicht.
„Was wollte er?“, fragt Richter Dumpelnik den Landesbediensteten, der als Zeuge aussagt. „Er sah eine Chance, wieder in den Landesdienst zu kommen“, sagt dieser. Er erklärt, dass der Zugang zu dem internen Kanzleisystem streng geregelt sei. „Zur Freischaltung muss man unterschreiben, dass die Amtsverschwiegenheit gilt“, sagt der Zeuge. „Das sind Daten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.“Der Mann kam den Forderungen seines Ex-Kollegen nicht nach.
Die Staatsanwältin spricht von „nicht unbeträchtlichen Summen“, die als Förderungen flossen. Michael Hirm, Verteidi- ger des Angeklagten, versucht damit zu argumentieren, dass keine schützenswürdigen Interessen verletzt worden seien. Der Richter sieht das anders und – wie die Staatsanwältin – öffentliche und private Interessen gefährdet. „Wenn das kein Amtsgeheimnis ist, was dann?“Das Urteil fällt streng aus. Der wegen Betruges vorbestrafte 33Jährige wird zu sechs Monaten unbedingter Haft verurteilt. Er kündigte volle Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
In der Causa „Top Team“ging es um Zahlungen des Landes an die Werbeagentur. Die jahrelangen Ermittlungen gegen SPÖPolitiker (nach Anzeigen der FPÖ-dominierten Landesregierung) wurden, zum Teil mit Diversionen, eingestellt.
Es liegen einschlägige Vorstrafen vor und es gibt keine Milderungsgründe.
Deshalb ist eine unbedingte Strafe notwendig.
Richter Uwe Dumpelnik