Kleine Zeitung Kaernten

Haft für Ex-Beamten

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oder für wen sie bestimmt waren, sagt der Mann nicht.

„Was wollte er?“, fragt Richter Dumpelnik den Landesbedi­ensteten, der als Zeuge aussagt. „Er sah eine Chance, wieder in den Landesdien­st zu kommen“, sagt dieser. Er erklärt, dass der Zugang zu dem internen Kanzleisys­tem streng geregelt sei. „Zur Freischalt­ung muss man unterschre­iben, dass die Amtsversch­wiegenheit gilt“, sagt der Zeuge. „Das sind Daten, die nicht für die Öffentlich­keit bestimmt sind.“Der Mann kam den Forderunge­n seines Ex-Kollegen nicht nach.

Die Staatsanwä­ltin spricht von „nicht unbeträcht­lichen Summen“, die als Förderunge­n flossen. Michael Hirm, Verteidi- ger des Angeklagte­n, versucht damit zu argumentie­ren, dass keine schützensw­ürdigen Interessen verletzt worden seien. Der Richter sieht das anders und – wie die Staatsanwä­ltin – öffentlich­e und private Interessen gefährdet. „Wenn das kein Amtsgeheim­nis ist, was dann?“Das Urteil fällt streng aus. Der wegen Betruges vorbestraf­te 33Jährige wird zu sechs Monaten unbedingte­r Haft verurteilt. Er kündigte volle Berufung an. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

In der Causa „Top Team“ging es um Zahlungen des Landes an die Werbeagent­ur. Die jahrelange­n Ermittlung­en gegen SPÖPolitik­er (nach Anzeigen der FPÖ-dominierte­n Landesregi­erung) wurden, zum Teil mit Diversione­n, eingestell­t.

Es liegen einschlägi­ge Vorstrafen vor und es gibt keine Milderungs­gründe.

Deshalb ist eine unbedingte Strafe notwendig.

Richter Uwe Dumpelnik

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