„Freiwilligkeit durch Jobangst erzwungen“
AK Kärnten kritisiert das neue Arbeitszeitgesetz.
Kärntens ArbeiterkammerPräsident Günther Goach (FSG) hat am Mittwoch einen Dienstvertrag präsentiert, der die Kritik am neuen Arbeitsgesetz untermauert. Das Gesetz lässt Zwölf-StundenArbeitstage zu, wenn sie freiwillig geleistet werden. Der Dienstvertrag wurde einer Kellnerin im Bezirk Spittal vorgelegt. Darin heißt es: „Der Arbeitnehmer erklärt seine freiwillige Bereitschaft, bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes eine Tagesarbeitszeit von zwölf Stunden leisten zu wollen.“Goach: „Das heißt nichts anderes, als dass die Frau zustimmen soll, bis zu zwölf Stunden zu arbeiten. Sonst bekommt sie den Job nicht.“Hier werde die „Freiwilligkeit durch Jobangst erzwungen. Die AK fordert, „eklatante Schwachstellen im Gesetz“auszumerzen.
Der Kärntner Hotelleriesprecher Sigismund Moerisch spricht von „haltlosen Unterstellung der AK“. Es sei „unverantwortlich, eine ganze Branche in Verruf zu bringen“. Die Unternehmen bekennen sich zur Freiwilligkeit bei der Überstundenleistung, sagt Moerisch. Aufgetauchte Einzelfälle nehme man ernst.
Bei der heutigen Vollversammlung der Arbeiterkammer wird das Budget für 2019 beschlossen. Es beträgt 28 Millionen Euro. 80 Prozent davon fließen in Serviceleistungen für die Arbeitnehmer. Ein Diskussionsthema wird die bevorstehende Reform der Sozialversicherung sein. AK-Direktor Winfried Haider warnt vor einer DreiKlassen-Medizin.