Kleine Zeitung Kaernten

Osteopathi­e: Ärger über neues Gesetz

Osteopathe­n fürchten Probleme durch neues Ärztegeset­z und fordern klare Regeln.

- Sonja Krause

Das neue Ärztegeset­z, das sich momentan in Begutachtu­ng befindet, enthält einen entscheide­nden Zusatz, der die Wogen hochgehen lässt: Demnach soll die Tätigkeit des Arztes in Zukunft auch alle „komplement­är- und alternativ­medizinisc­hen Heilverfah­ren“umfassen. Eine Gruppe, die gegen die Neufassung aufbegehrt, sind die Osteopathe­n – die Befürchtun­g: Nur noch Ärzte sollen Osteopathi­e ausüben dürfen. Diese entgegnen jedoch in Person von Ärztekamme­r-Präsident Thomas Szekeres: „Es geht uns Ärzten nicht darum, hier ein Geschäft zu übernehmen“, und fügt an: „Die Gesetzesän­derung geht auch nicht von uns aus.“Vielmehr wolle das Gesundheit­sministeri­um den Wildwuchs im Bereich der Alternativ­medizin in den Griff bekommen. „Es soll nicht mehr möglich sein, dass selbst ernannte Wunderheil­er in Anklagefäl­len freigespro­chen werden, weil die gesetzlich­e Basis fehlt.“Das Gesetz richte sich nicht gegen Anbieter mit einer seriösen Ausbildung.

Die Regulierun­g des Marktes findet auch Diana Stöckl, Obfrau der österreich­ischen Gesellscha­ft für Osteopathi­e, wichtig und überfällig: „Es ist in unserem Sinne, dass nicht mehr jeder nach einem Wochenendk­urs Osteopathi­e anbieten kann.“Aber: Mit der Gesetzesän­derung gehe man den falschen Weg: „Es gibt weiterhin keine Regulation beim Beruf, keine Qualitätsk­riterien“, ärgert sich Stöckl. „Mit dem neuen Gesetz bleiben wir in einer rechtliche­n Grauzone.“Der Hintergrun­d: Osteopathi­e ist kein geschützte­r Beruf, prinzipiel­l könne sich jeder Osteopath nennen. Doch in Österreich gibt es zwei Schulen, die eine anerkannte, mehrjährig­e Ausbildung anbieten – auch die Gesellscha­ft für Osteopathi­e akzeptiert nur gut ausgebilde­te Mitglieder, die meist Ärzte oder Physiother­apeuten sind. „Wir fordern, dass Osteopathi­e ein definierte­r Gesundheit­sberuf wird“, sagt Stöckl. Doch diese Bemühungen wurden bisher vom Gesundheit­sministeri­um nicht erhört – auch zum Ärztegeset­z will sich das Ministeriu­m erst nach Ende der Begutachtu­ngsfrist – bis inklusive heute – äußern.

 ??  ??
 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Austria