Kleine Zeitung Kaernten

„Arbeitszei­t nur in Ausnahmefä­llen verlängern“

Leser mahnen Fairness der Arbeitgebe­r bei Anwendung des neuen Arbeitszei­tgesetzes ein.

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„Regierung will Betriebe öfter kontrollie­ren“, 6. 11.

Wie bei fast allen Problemen hat auch dieses Thema zwei Seiten, und es ist beiden Konfliktpa­rteien dringend zu empfehlen, mit gegenseiti­ger Rücksichtn­ahme zu verhandeln.

Aus der Sicht des Arbeitnehm­ers ist es verständli­ch, dass für ihn Familie und Freizeit einen großen Stellenwer­t haben, und er daher den 12-StundenTag auf das Notwendigs­te beschränkt haben will. Überdies herrscht aufgrund des hohen Arbeitstem­pos in vielen Betrieben eine angespannt­e Atmosphäre, die auch schon in der Normalarbe­itszeit größte Leistungsb­ereitschaf­t erfordert. Es ist daher verständli­ch, wenn der Arbeitnehm­er erwartet, dass die verlängert­e Arbeitszei­t nur auf betrieblic­he Ausnahmesi­tuationen beschränkt bleibt.

Anderersei­ts muss der Be- der „Versuchung“widerstehe­n können, die Arbeitszei­t nur deshalb auszudehne­n, um den Betriebsum­satz zu erhöhen bzw. die Auslastung der Maschinen zu vergrößern. Er muss aber auch fair sein und darf Arbeitnehm­er nicht unter Druck setzen (Kündigungs­drohung aus fadenschei­nigen Gründen). Sollte sich Letzteres einbürgern, muss der Gesetzgebe­r mit entspreche­nd hohen Strafen regulieren­d eingreifen.

Josef Rosenberge­r,

Unterrette­nbach

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