„Arbeitszeit nur in Ausnahmefällen verlängern“
Leser mahnen Fairness der Arbeitgeber bei Anwendung des neuen Arbeitszeitgesetzes ein.
„Regierung will Betriebe öfter kontrollieren“, 6. 11.
Wie bei fast allen Problemen hat auch dieses Thema zwei Seiten, und es ist beiden Konfliktparteien dringend zu empfehlen, mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu verhandeln.
Aus der Sicht des Arbeitnehmers ist es verständlich, dass für ihn Familie und Freizeit einen großen Stellenwert haben, und er daher den 12-StundenTag auf das Notwendigste beschränkt haben will. Überdies herrscht aufgrund des hohen Arbeitstempos in vielen Betrieben eine angespannte Atmosphäre, die auch schon in der Normalarbeitszeit größte Leistungsbereitschaft erfordert. Es ist daher verständlich, wenn der Arbeitnehmer erwartet, dass die verlängerte Arbeitszeit nur auf betriebliche Ausnahmesituationen beschränkt bleibt.
Andererseits muss der Be- der „Versuchung“widerstehen können, die Arbeitszeit nur deshalb auszudehnen, um den Betriebsumsatz zu erhöhen bzw. die Auslastung der Maschinen zu vergrößern. Er muss aber auch fair sein und darf Arbeitnehmer nicht unter Druck setzen (Kündigungsdrohung aus fadenscheinigen Gründen). Sollte sich Letzteres einbürgern, muss der Gesetzgeber mit entsprechend hohen Strafen regulierend eingreifen.
Josef Rosenberger,
Unterrettenbach