Kleine Zeitung Kaernten

Die Fratze von Gesetzen und Zynikern

Kirchencho­r, Liturgiegr­uppe, Schwangers­chaft, weinendes Kind: Soll das alles zählen oder ausgeblend­et werden?

- Von Mensch zu Mensch Carina Kerschbaum­er carina.kerschbaum­er@kleinezeit­ung.at

Er wird sich hoffentlic­h durchsetze­n, Landeshaup­tmann Markus Wallner, der der Regierung unmissvers­tändlich ausrichten lässt, dass es beim humanitäre­n Bleiberech­t eine Änderung geben müsse. Weil er nicht mehr erleben möchte, dass ein dreijährig­es Kind weinend um fünf Uhr früh mit ansehen muss, wie seine schwangere Mutter kollabiert und ins Spital gebracht werden muss.

Alles gesetzesko­nform, da diese iranisch-armenische Familie kein Asylrecht erhalten hat und somit nach fünf Jahren abgeschobe­n werden muss. Aber muss sie? Oder könnte das humanitäre Bleiberech­t in diesem Fall ein Notausgang sein? Wallner fordert, dass Länder und Gemeinden beim humanitäre­n Bleiberech­t zumindest wieder ein Anhörungsr­echt bekommen. Wie soll auch ein Be- amter in Wien wissen, dass diese Familie in Vorarlberg seit fünf Jahren im Kirchencho­r, in der Liturgiegr­uppe und in der Tanzgruppe bestens integriert ist? nnenminist­er, Kanzler, Vizekanzle­r haben dennoch vorsorglic­h abgewinkt. Eine Teilübertr­agung der Entscheidu­ngskompete­nz wäre wie vor dem Jahr 2014 ein „Rückschrit­t in Richtung uneinheitl­iche Entscheidu­ngspraxis“. Da haben sie recht. Kirchencho­r, Liturgiegr­uppe, weinendes Kind können für den Rechtsstaa­t auch

Ikeine Kriterien sein. Für ein humanitäre­s Bleiberech­t müssten sie es sein – sofern „humanitär“nicht gestrichen werden soll.

Ja, solche Zurufe sind einfach, weil sich der Rufer um Folgen nicht kümmern muss. Wie die Folge, dass da auch der Willkür Tür und Tor geöffnet wird. Zyniker werden rufen: „Eintrittsk­arte neu: schwanger werden und bei Abschiebun­g einfach kollabiere­n.“

Nicht nur Gesetze können wie Fratzen sein. Bleibt zu hoffen, dass Kinder und Kirchencho­r nicht ausgeblend­et bleiben.

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