Zwei Jahre Haft für Staatsfeindin
Kärntnerin (51) gehörte staatsfeindlicher Verbindung an und bedrohte Behörden. Urteil ist nicht rechtskräftig.
Drei Justizwachbeamte führten die Angeklagte gestern in den Geschworenensaal am Landesgericht Klagenfurt. Die 51-Jährige, die in U-Haft sitzt, wurde bereits im Februar wegen Erpressung und Nötigung zu nicht rechtskräftigen 18 Monaten Haft, vier davon bedingt, verurteilt. Nun musste sie sich wegen der Teilnahme an einer staatsfeindlichen Verbindung, Erpressung, Missbrauch der Amtsgewalt und Nötigung verantworten.
„Bitte setzen Sie sich in die Mitte“, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl zur Kärntnerin, die dem nur „unter Zwang“nachkam. Mehrmals stellte sie klar, dass sie keine Person, sondern ein souveräner Mensch sei. Als solcher habe sie keine Staatsbürgerschaft, sei eine „Durchreisende“. „Ich bin auch nicht Subjekt Ihrer Jurisdiktion.“Staatsanwältin Bettina Dumpelnik erklärte, dass die Frau seit 2015 Mitglied der staatsfeindlichen Gruppe Staatenbund sei, die 2600 Mitglieder und 20.000 Sympathisanten hat. Das beweise eine Beitrittserklärung. „Für Staatsfeinde ist Österreich eine Firma, mit der sie keinen Vertrag haben. Daher zahlen sie keine Steuern und Abgaben. Zuwendungen wie Notstandszahlungen beziehen sie schon und werden, wie in dem Fall, unter Drohungen eingefordert.“Die Frau schickte Drohbriefe ans Bezirksgericht, AMS und Finanzamt.
war eine Verwaltungsstrafe von 50 Euro, die die seit 2015 arbeitslose Frau bis zum Exekutionserlass ignorierte. Daraufhin forderte sie von einem Mitarbeiter des Bezirksgerichtes Schadenersatz von 125.000 Dollar, ebenso vom Finanzamt. Vom AMS wollte sie binnen 72 Stunden Notstandszahlungen, drohte mit Klagen und einer Eintragung ins internationale Schuldenregister. Dass sie die Briefe verschickt hatte, bestritt sie nicht, nur: „Das waren keine Drohungen, sondern Ersuchen rechtlicher Aufklärung von Sachverhalten.“
Die Frau ist seit März 2017 nicht mehr beim Staatenbund, so Verteidiger Philipp Tschernitz: „Auch ist nicht erwiesen, ob es sich um eine staatsfeindliche Vereinigung handelt.“Beigetreten sei sie nur, weil sie rechtliche Hilfe wollte. Als sie zu viele Fragen stellte, warf man sie hinaus. Tschernitz beantragte die Ladung aller, an die das Schreiben erging, unter ihnen auch Ex-Finanzminister Schelling. Die Anträge wurden abgelehnt und die Frau nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt. Tschernitz meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.