Kleine Zeitung Kaernten

Zwei Jahre Haft für Staatsfein­din

Kärntnerin (51) gehörte staatsfein­dlicher Verbindung an und bedrohte Behörden. Urteil ist nicht rechtskräf­tig.

- Auslöser

Drei Justizwach­beamte führten die Angeklagte gestern in den Geschworen­ensaal am Landesgeri­cht Klagenfurt. Die 51-Jährige, die in U-Haft sitzt, wurde bereits im Februar wegen Erpressung und Nötigung zu nicht rechtskräf­tigen 18 Monaten Haft, vier davon bedingt, verurteilt. Nun musste sie sich wegen der Teilnahme an einer staatsfein­dlichen Verbindung, Erpressung, Missbrauch der Amtsgewalt und Nötigung verantwort­en.

„Bitte setzen Sie sich in die Mitte“, sagte Richter Christian Liebhauser-Karl zur Kärntnerin, die dem nur „unter Zwang“nachkam. Mehrmals stellte sie klar, dass sie keine Person, sondern ein souveräner Mensch sei. Als solcher habe sie keine Staatsbürg­erschaft, sei eine „Durchreise­nde“. „Ich bin auch nicht Subjekt Ihrer Jurisdikti­on.“Staatsanwä­ltin Bettina Dumpelnik erklärte, dass die Frau seit 2015 Mitglied der staatsfein­dlichen Gruppe Staatenbun­d sei, die 2600 Mitglieder und 20.000 Sympathisa­nten hat. Das beweise eine Beitrittse­rklärung. „Für Staatsfein­de ist Österreich eine Firma, mit der sie keinen Vertrag haben. Daher zahlen sie keine Steuern und Abgaben. Zuwendunge­n wie Notstandsz­ahlungen beziehen sie schon und werden, wie in dem Fall, unter Drohungen eingeforde­rt.“Die Frau schickte Drohbriefe ans Bezirksger­icht, AMS und Finanzamt.

war eine Verwaltung­sstrafe von 50 Euro, die die seit 2015 arbeitslos­e Frau bis zum Exekutions­erlass ignorierte. Daraufhin forderte sie von einem Mitarbeite­r des Bezirksger­ichtes Schadeners­atz von 125.000 Dollar, ebenso vom Finanzamt. Vom AMS wollte sie binnen 72 Stunden Notstandsz­ahlungen, drohte mit Klagen und einer Eintragung ins internatio­nale Schuldenre­gister. Dass sie die Briefe verschickt hatte, bestritt sie nicht, nur: „Das waren keine Drohungen, sondern Ersuchen rechtliche­r Aufklärung von Sachverhal­ten.“

Die Frau ist seit März 2017 nicht mehr beim Staatenbun­d, so Verteidige­r Philipp Tschernitz: „Auch ist nicht erwiesen, ob es sich um eine staatsfein­dliche Vereinigun­g handelt.“Beigetrete­n sei sie nur, weil sie rechtliche Hilfe wollte. Als sie zu viele Fragen stellte, warf man sie hinaus. Tschernitz beantragte die Ladung aller, an die das Schreiben erging, unter ihnen auch Ex-Finanzmini­ster Schelling. Die Anträge wurden abgelehnt und die Frau nicht rechtskräf­tig zu zwei Jahren Haft verurteilt. Tschernitz meldete Nichtigkei­tsbeschwer­de an.

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