Kleine Zeitung Kaernten

Missbrauch: Opfer brach das Schweigen

Kärntnerin wurde von einem Familienmi­tglied missbrauch­t. Der Weg zu Gericht ist oft hart. Opfer haben jedoch das Recht auf Anwälte und psychische Hilfe.

- Von Manuela Kalser

Am kommenden Dienstag ist der internatio­nale Tag der Kinderrech­te. Doch Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern sind leider das ganze Jahr über ein Thema. Auch in Kärnten: Die Dunkelziff­er ist enorm hoch, offiziell gab es laut Polizei allein im Vorjahr jede Woche ein bis zwei Anzeigen wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige. Tendenz steigend.

Umso wichtiger ist es, dass Betroffene wissen, welche Rechte sie haben. Die Klagenfurt­er Anwältin Tanja GewolfMull­ey übernimmt die juristisch­e Prozessbeg­leitung unter anderem von Kindern und Jugendlich­en, die Opfer von Gewalt oder Missbrauch wurden. „Den Betroffene­n steht ein Anwalt zu. Die Kosten dafür müssen sie nicht selbst tragen“, erklärt Gewolf-Mulley.

So hat sie etwa ein Mädchen vertreten, das jahrelang von einem nahen Verwandten missbrauch­t wurde. „Das Problem war, wie so oft, dass dem Opfer lange niemand geglaubt hat“, schildert die Anwältin. Bei dem Täter habe es sich um einen Mann gehandelt, der in der Familie, aber auch außerhalb, großes Ansehen genoss, erklärt die Juristin. „Dadurch hat sich das Kind nicht getraut, gegen den Mann aufzubegeh­ren“, erklärt Gewolf-Mulley. „Er hat das Mädchen mit Geschenken ruhiggeste­llt und eingeschüc­htert und es immer wieder missbrauch­t.“Das ist keine Seltenheit, sondern eher eine übliche Vorgehensw­eise von Missbrauch­stätern.

Nach vielen Jahren hat das Mädchen doch noch die Kraft gefunden, sich einer Freundin anzuvertra­uen. Wenig später erstattete das Opfer Anzeige gegen den Mann. „Der Täter wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt“, sagt die Anwältin des Mädchens.

Der Weg bis zu einer Verurteilu­ng des Täters ist für Opfer nicht leicht. Vor allem, wenn es sich um Kinder und Jugendlich­e handelt. Doch es gibt mittlerwei­le ein Gesetz, das Betroffene unterstütz­t. Gewolf-Mulley betont: „Opfer haben das Recht, im Beisein einer Vertrauens­person auf schonende Art und Weise polizeilic­h einvernomm­en zu werden.“Ihrer Mandantin habe das sehr geholfen.

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FOTOLIA Genug geschwiege­n. Wenn Betroffene aufschreie­n und sich wehren, steht ihnen Unterstütz­ung zu
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