Missbrauch: Opfer brach das Schweigen
Kärntnerin wurde von einem Familienmitglied missbraucht. Der Weg zu Gericht ist oft hart. Opfer haben jedoch das Recht auf Anwälte und psychische Hilfe.
Am kommenden Dienstag ist der internationale Tag der Kinderrechte. Doch Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern sind leider das ganze Jahr über ein Thema. Auch in Kärnten: Die Dunkelziffer ist enorm hoch, offiziell gab es laut Polizei allein im Vorjahr jede Woche ein bis zwei Anzeigen wegen sexueller Übergriffe auf Unmündige. Tendenz steigend.
Umso wichtiger ist es, dass Betroffene wissen, welche Rechte sie haben. Die Klagenfurter Anwältin Tanja GewolfMulley übernimmt die juristische Prozessbegleitung unter anderem von Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt oder Missbrauch wurden. „Den Betroffenen steht ein Anwalt zu. Die Kosten dafür müssen sie nicht selbst tragen“, erklärt Gewolf-Mulley.
So hat sie etwa ein Mädchen vertreten, das jahrelang von einem nahen Verwandten missbraucht wurde. „Das Problem war, wie so oft, dass dem Opfer lange niemand geglaubt hat“, schildert die Anwältin. Bei dem Täter habe es sich um einen Mann gehandelt, der in der Familie, aber auch außerhalb, großes Ansehen genoss, erklärt die Juristin. „Dadurch hat sich das Kind nicht getraut, gegen den Mann aufzubegehren“, erklärt Gewolf-Mulley. „Er hat das Mädchen mit Geschenken ruhiggestellt und eingeschüchtert und es immer wieder missbraucht.“Das ist keine Seltenheit, sondern eher eine übliche Vorgehensweise von Missbrauchstätern.
Nach vielen Jahren hat das Mädchen doch noch die Kraft gefunden, sich einer Freundin anzuvertrauen. Wenig später erstattete das Opfer Anzeige gegen den Mann. „Der Täter wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt“, sagt die Anwältin des Mädchens.
Der Weg bis zu einer Verurteilung des Täters ist für Opfer nicht leicht. Vor allem, wenn es sich um Kinder und Jugendliche handelt. Doch es gibt mittlerweile ein Gesetz, das Betroffene unterstützt. Gewolf-Mulley betont: „Opfer haben das Recht, im Beisein einer Vertrauensperson auf schonende Art und Weise polizeilich einvernommen zu werden.“Ihrer Mandantin habe das sehr geholfen.