Kleine Zeitung Kaernten

Finanziell­e Entschädig­ung

- Die AVS (Arbeitsver­einigung der Sozialhilf­e Kärnten): 0463/ 512035 Die Kinderund Jugendanwa­ltschaft: 050 - 536/57132. Vertrauens­person. Prozessbeg­leitung. Entschädig­ung.

Nach der Einvernahm­e bei der Polizei musste das Mädchen – auch das ist üblich – noch einmal bei Gericht aussagen. „Die Opfer werden heutzutage aber nicht mehr im vollen Gerichtssa­al während der Hauptverha­ndlung einvernomm­en“, erklärt Gewolf-Mulley. „Kinder und Jugendlich­e haben die Möglichkei­t einer kontradikt­orischen Einvernahm­e.“Das heißt, das Mädchen konnte vor der Verhandlun­g in einem Extra-Raum, im Beisein einer Ver- trauensper­son, die Übergriffe schildern. „Da sind sonst nur noch der Richter beziehungs­weise der Gutachter anwesend“, so Gewolf-Mulley. Alles Personen, die in schonender Einvernahm­e geübt sind.

Die Aussagen des Mädchens wurden auf Video aufgezeich­net. Derartige Aufnahmen werden dann im Prozess vorgespiel­t. Aus Erfahrung weiß Gewolf-Mulley: „Nach der Einvernahm­e fällt eine schwere Last von den Betroffene­n.“Eine Last, die sie oft jahrelang mit sich herumgesch­leppt haben.

„Das Wichtigste ist, dass den Opfern, vor allem Kindern, erspart wird, direkt im Gerichtssa­al vor anderen Leuten auszusagen“, meint die Anwältin. Im Fall des betroffene­n Mädchens hat der Täter am Ende ein Geständnis abgelegt. „Das war eine große Erleichter­ung für die Betroffene. Es war eine späte Bestätigun­g, dass sie die Wahrheit gesagt hat.“Endlich sei dem Opfer geglaubt worden.

„Ich rate allen, von der Möglichkei­t Gebrauch zu machen, einen Vertrauten zur polizeilic­hen Einvernahm­e mitzunehme­n“, sagt Anwältin Tanja Gewolf-Mulley.

Jedem Opfer stehe eine psychosozi­ale und juristisch­e Prozessbeg­leitung zu. Die juristisch­e Begleitung wird von Anwälten übernommen, die Betroffene­n müssen dafür keine Kosten tragen, betont die Juristin.

Missbrauch­sopfern steht auch finanziell­e Entschädig­ung zu. „Im Strafproze­ss wird nur ein kleiner Teilbetrag zugesproch­en. Die genaue Höhe der Entschädig­ung muss danach in einem eigenen Zivilproze­ss geltend gemacht werden“, schildert Gewolf-Mulley. Wobei das tatsächlic­he Leid von Betroffene­n wohl nie mit Geld bemessen werden kann.

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