Kleine Zeitung Kaernten

Warnstreik auf Firmengelä­nde war verboten

In mehreren Kärntner Betrieben gab es gestern wieder Streiks der Metaller. Bei der Offner Werkzeugin­dustrie vor der Tür.

- Von Astrid Jäger

Wie in allen anderen Bundesländ­ern auch, sind gestern in Kärnten die Betriebsve­rsammlunge­n und Warnstreik­s in mehreren Betrieben der Metalltech­nischen Industrie weitergega­ngen. Gestreikt wurde laut dem Gewerkscha­ftslandess­ekretär der ProGE, Gernot Kleißner, unter anderem bei den Firmen Bifrangi in Althofen, Danieli in Völkermark­t und IAB Industriea­nlagenbau in St. Stefan.

Und auch bei der Offner Werkzeugin­dustrie GmbH in Wolfsberg wurde bei der Betriebsve­rsammlung am Vormittag von den 65 anwesenden Mitarbeite­rn beschlosse­n, einen Warnstreik abzuhalten. Dieser fand dann auch von 12 bis 13 Uhr statt. Allerdings nicht im Betrieb, sondern auf öffentlich­em Grund davor. „Es gibt einen offizielle­n Firmenaush­ang der Geschäftsf­ührung, dass nur Versammlun­gen, aber nicht Streikmaßn­ahmen im Betrieb durchgefüh­rt werden dürfen“, berichtet Peter Glawogger, der für die Gewerkscha­ft vor Ort war. Ein Streik auf dem Betriebsge­lände hätte laut Aushang eine Besitzstör­ungsklage zur Folge gehabt, so der Gewerkscha­fter. Im Arbeitsver­fassungsge­setz ist nämlich nur geregelt, dass die Firma Räumlichke­iten für eine Betriebsve­rsammlung zur Verfügung stellen muss, zum Thema Streik an sich gebe es keine Regelung, weshalb die Firma tatsächlic­h hätte eine Anzeige wegen Besitzstör­ung machen können.

Ausgangspu­nkt der Warnstreik­s sind ja die abgebroche­nen Verhandlun­gen zum Metaller-KV. Die Arbeitgebe­r bieten 2,7 Prozent, die Arbeitnehm­er fordern fünf Prozent. In Kärnten gibt es heute noch einmal Betriebsve­rsammlunge­n, unter anderem laut Gewerkscha­ft bei Flowserve, Haslinger Stahlbau, KWI und noch einmal bei Mahle.

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