Warnstreik auf Firmengelände war verboten
In mehreren Kärntner Betrieben gab es gestern wieder Streiks der Metaller. Bei der Offner Werkzeugindustrie vor der Tür.
Wie in allen anderen Bundesländern auch, sind gestern in Kärnten die Betriebsversammlungen und Warnstreiks in mehreren Betrieben der Metalltechnischen Industrie weitergegangen. Gestreikt wurde laut dem Gewerkschaftslandessekretär der ProGE, Gernot Kleißner, unter anderem bei den Firmen Bifrangi in Althofen, Danieli in Völkermarkt und IAB Industrieanlagenbau in St. Stefan.
Und auch bei der Offner Werkzeugindustrie GmbH in Wolfsberg wurde bei der Betriebsversammlung am Vormittag von den 65 anwesenden Mitarbeitern beschlossen, einen Warnstreik abzuhalten. Dieser fand dann auch von 12 bis 13 Uhr statt. Allerdings nicht im Betrieb, sondern auf öffentlichem Grund davor. „Es gibt einen offiziellen Firmenaushang der Geschäftsführung, dass nur Versammlungen, aber nicht Streikmaßnahmen im Betrieb durchgeführt werden dürfen“, berichtet Peter Glawogger, der für die Gewerkschaft vor Ort war. Ein Streik auf dem Betriebsgelände hätte laut Aushang eine Besitzstörungsklage zur Folge gehabt, so der Gewerkschafter. Im Arbeitsverfassungsgesetz ist nämlich nur geregelt, dass die Firma Räumlichkeiten für eine Betriebsversammlung zur Verfügung stellen muss, zum Thema Streik an sich gebe es keine Regelung, weshalb die Firma tatsächlich hätte eine Anzeige wegen Besitzstörung machen können.
Ausgangspunkt der Warnstreiks sind ja die abgebrochenen Verhandlungen zum Metaller-KV. Die Arbeitgeber bieten 2,7 Prozent, die Arbeitnehmer fordern fünf Prozent. In Kärnten gibt es heute noch einmal Betriebsversammlungen, unter anderem laut Gewerkschaft bei Flowserve, Haslinger Stahlbau, KWI und noch einmal bei Mahle.