Barbershops im Visier der Behörden
Sie sind ein Modetrend und in den letzten Jahren wie Schwammerln aus dem Boden geschossen: die Barbershops. Rechtlich bewegen sich viele auf dünnem Eis.
Das sind keine Frisuren, das sind einheitlich geschnittene Haare mit viel Gel drin.“Die fachliche Kritik, die Georg Wilhelmer, Landesinnungsmeister der Friseure, an den Barbershops hat, mag als streitbare Geschmacksfrage durchgehen. Doch weit streitbarer – und zwar auf juristischer Ebene – sind die Geschäfte der Barbershops.
Seit der Flüchtlingswelle 2015 haben sich in Klagenfurt und Villach eine ganze Reihe von Herrenfriseuren, so genannte Barbershops, niedergelassen. Häufig sind es Asylberechtigte, die sich hier ein neues Standbein aufgebaut haben und nun Haare schneiden, Bärte trimmen und Wimpern zupfen. Doch oftmals arbeiten in den Geschäften auch Menschen, die noch im Asylverfahren sind – und damit keine Arbeitserlaubnis in Österreich haben. Bei Kontrollen würden sie dann angeben, hier nur ihre Freunde zu treffen.
Wie dem auch sei: Das Geschäft brummt, es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht ein neuer Barbershop öffnet. Ihr Verkaufsargument ist in erster Linie der Preis: Während man bei einem gewöhnlichen Herrenfriseur rund 30 Euro für einen Herrenhaarschnitt samt Waschen zahlt, liegt der Preis bei den Barbershops, in dem die Mitarbeiter offensichtlichen Migrationshintergrund haben, weit darunter, manchmal sogar bei nur zehn Euro.
Wie das möglich ist? „Weil viele Mitarbeiter dort nur auf geringfügiger Basis angemeldet