Pflegeregress: Frau will vom Land Geld zurück
Frau zahlte jährlich 5000 Euro an das Land. Die Rate für 2018 beglich sie im Vorhinein. Dieses Geld fordert sie nun zurück, weil der Pflegeregress heuer abgeschafft wurde. Das Land verweigerte bisher. „War freiwillige Leistung.“
Der Pflegeregress wurde zwar abgeschafft. Doch eine Kärntnerin ärgert sich noch immer damit herum: Die Frau hatte mit dem Land Kärnten vereinbart, dass sie 30.000 Euro Pflegeregress in Raten abzahlt. „Sie hatte das Haus eines Mannes geerbt, um den sie sich immer gekümmert hat. Weil der Betroffene in der letzten Zeit vor seinem Ableben in einem Pflegeheim war, musste sie als Erbin dem Land die Pflegekosten zurückzahlen“, erklärt Michael Hirm, der Anwalt der 59-Jährigen.
Im Jahr 2016 überwies die Frau dem Land 15.000 Euro. Für 2017 bis 2019 war eine Ratenzahlung von 5000 Euro pro Jahr vereinbart – jeweils bis Ende September.
2017 jedoch etwas Geld gespart hatte, zahlte sie in diesem Jahr gleich zwei Raten. „Im Frühling beglich sie die 5000 Euro Pflegeregress für 2017 und einige Monate später – im November – überwies sie nochmals 5000 Euro – als Vorauszahlung für 2018“, erklärt Hirm. Doch: Anfang 2018 wurde der Pflegeregress abgeschafft. Die Frau hätte die 5000 also eigentlich nicht mehr zahlen müssen, sagt der Anwalt. Daher verlangte sie das von ihr im Voraus bezahlte Geld zurück. Dabei stieß sie allerdings auf Widerstand.
„Vonseiten des Landes wurde meiner Mandantin mitgeteilt, dass sie die 5000 Euro im November 2017 aus freien Stücken überwiesen hätte. Das Geld werde nicht zurückgezahlt, da es sich um eine freiwillige Zahlung handle, die nicht unter den Entfall des Pflegeregresses falle.“Zudem seien die 5000 Euro bei der Überweisung nicht als Rate für 2018 deklariert gewesen. Soll heißen: Bezahlt ist bezahlt. „Da wird mit zweierlei Maß gemessen“, ärgert sich Hirm. „Nur weil meine Mandantin so pflichtbewusst war und die Rate früher zahlte als vorgeschrieben, soll sie die Blöde sein. Den anderen, die noch nicht bezahlt hatten, wurden ab 2018 alle Forderungen nachgelassen. Das kann es nicht sein.“
von Landeshauptmannstellvertreterin und Sozialreferentin Beate Prettner (SPÖ) heißt es: „Rechtlich gesehen, ist die Vorgehensweise des Landes in Ordnung.“Die Frau habe das Geld vor der Gesetzesänderung überwiesen. „Daher hat sie keinen Anspruch auf eine Rückzahlung.“Den hätten andere auch nicht. Dazu kommt, dass die Betroffene bei der besagten Überweisung leider nicht dezidiert dazugeschrieben habe, dass dies die Rate für 2018 sei.
„Aber weil der Fall so speziell gelagert ist, werden wir den Akt noch einmal prüfen“, sagt Prettners Sprecherin, „um zu klären, ob es eventuell doch ein Entgegenkommen geben könnte.“