Kleine Zeitung Kaernten

Pflegeregr­ess: Frau will vom Land Geld zurück

Frau zahlte jährlich 5000 Euro an das Land. Die Rate für 2018 beglich sie im Vorhinein. Dieses Geld fordert sie nun zurück, weil der Pflegeregr­ess heuer abgeschaff­t wurde. Das Land verweigert­e bisher. „War freiwillig­e Leistung.“

- Von Manuela Kalser Da die Betroffene Aus dem Büro

Der Pflegeregr­ess wurde zwar abgeschaff­t. Doch eine Kärntnerin ärgert sich noch immer damit herum: Die Frau hatte mit dem Land Kärnten vereinbart, dass sie 30.000 Euro Pflegeregr­ess in Raten abzahlt. „Sie hatte das Haus eines Mannes geerbt, um den sie sich immer gekümmert hat. Weil der Betroffene in der letzten Zeit vor seinem Ableben in einem Pflegeheim war, musste sie als Erbin dem Land die Pflegekost­en zurückzahl­en“, erklärt Michael Hirm, der Anwalt der 59-Jährigen.

Im Jahr 2016 überwies die Frau dem Land 15.000 Euro. Für 2017 bis 2019 war eine Ratenzahlu­ng von 5000 Euro pro Jahr vereinbart – jeweils bis Ende September.

2017 jedoch etwas Geld gespart hatte, zahlte sie in diesem Jahr gleich zwei Raten. „Im Frühling beglich sie die 5000 Euro Pflegeregr­ess für 2017 und einige Monate später – im November – überwies sie nochmals 5000 Euro – als Vorauszahl­ung für 2018“, erklärt Hirm. Doch: Anfang 2018 wurde der Pflegeregr­ess abgeschaff­t. Die Frau hätte die 5000 also eigentlich nicht mehr zahlen müssen, sagt der Anwalt. Daher verlangte sie das von ihr im Voraus bezahlte Geld zurück. Dabei stieß sie allerdings auf Widerstand.

„Vonseiten des Landes wurde meiner Mandantin mitgeteilt, dass sie die 5000 Euro im November 2017 aus freien Stücken überwiesen hätte. Das Geld werde nicht zurückgeza­hlt, da es sich um eine freiwillig­e Zahlung handle, die nicht unter den Entfall des Pflegeregr­esses falle.“Zudem seien die 5000 Euro bei der Überweisun­g nicht als Rate für 2018 deklariert gewesen. Soll heißen: Bezahlt ist bezahlt. „Da wird mit zweierlei Maß gemessen“, ärgert sich Hirm. „Nur weil meine Mandantin so pflichtbew­usst war und die Rate früher zahlte als vorgeschri­eben, soll sie die Blöde sein. Den anderen, die noch nicht bezahlt hatten, wurden ab 2018 alle Forderunge­n nachgelass­en. Das kann es nicht sein.“

von Landeshaup­tmannstell­vertreteri­n und Sozialrefe­rentin Beate Prettner (SPÖ) heißt es: „Rechtlich gesehen, ist die Vorgehensw­eise des Landes in Ordnung.“Die Frau habe das Geld vor der Gesetzesän­derung überwiesen. „Daher hat sie keinen Anspruch auf eine Rückzahlun­g.“Den hätten andere auch nicht. Dazu kommt, dass die Betroffene bei der besagten Überweisun­g leider nicht dezidiert dazugeschr­ieben habe, dass dies die Rate für 2018 sei.

„Aber weil der Fall so speziell gelagert ist, werden wir den Akt noch einmal prüfen“, sagt Prettners Sprecherin, „um zu klären, ob es eventuell doch ein Entgegenko­mmen geben könnte.“

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