Kleine Zeitung Kaernten

Benachteil­igte Mütter

- Hannes W. Felgitsch, St. Margarethe­n

Pensions-Splitting ohne Begleitmaß­nahmen ist Unsinn, denn wenn man sich die Pensionsgu­tschriften teilt, so wie im Beispiel in der Kleinen Zeitung, erhalten beide die Hälfte und dann stellt sich die Frage: Wer erhält die Pensionsgu­tschrift für die Kindererzi­ehung? Was ist, wenn die/der Erziehende Teilzeit arbeitet? Wie werden diese Beträge erfasst?

Ein alternativ­er Lösungsans­atz wäre die Familien-Einheitsbe­messung. Sind zwei Menschen miteinande­r verbunden (Ehe, eingetrage­ne Partnersch­aft, registrier­te Lebensgeme­inschaft), wird alles zusammenge­legt und geteilt: KombiEinko­mmen mit Kombi-Steuersatz, Kombi-Sozialvers­icherung mit unwiderruf­licher 50:50-Aufteilung der Gutschrift­en aufs Pensionsko­nto (bis zur doppelten Höchstbeit­ragsgrundl­age), Kombi-Kinderbetr­euungsleis­tungen und soziale Transferle­istungen mit Erleichter­ungen für Familien mit mehreren Kindern. Es muss viel mehr getan werden als das bloße Pensions-Splitting. Das höchste Gut, das wir besitzen, sind unsere Kinder. Naturgemäß ist für jedes Kind der erste Ansprechpa­rtner die Mutter. Es ist gut, dass es Krabbelstu­ben und Kinderbetr­euungseinr­ichtungen gibt, aber eine gute Mutter kann durch nichts ersetzt werden. Meine Mutter hatte 14 Kindern das Leben geschenkt und unsere Kindheit war – ohne monatliche­s Taschengel­d – durch diese wundervoll­e Frau wunderschö­n und unvergessl­ich. Die größte Karriere hat für mich eine Frau gemacht, welche Kinder zu anständige­n und erfolgreic­hen Menschen erzog.

Leider sind Mütter finanziell, besonders im Pensionsal­ter, schwer benachteil­igt. Jede österreich­ische Mutter müsste Anspruch auf ein Muttergeha­lt und eine entspreche­nde Pension haben. Finanziert werden könnte das wie folgt: Nachdem bei Nationalra­tssitzunge­n die Bänke halb leer sind, anstatt 183 nur 45 Nationalra­tsabgeordn­ete als Fulltime-Job. Für jedes Bundesland fünf Abgeordnet­e, Abschaffun­g des vollkommen überflüssi­gen Bundesrate­s, Bundespräs­ident nach Schweizer Muster, wo der älteste Nationalra­tsabgeordn­ete immer für ein Jahr die Agenden des Bundespräs­identen übernimmt. Höchstpens­ion auch für

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