Benachteiligte Mütter
Pensions-Splitting ohne Begleitmaßnahmen ist Unsinn, denn wenn man sich die Pensionsgutschriften teilt, so wie im Beispiel in der Kleinen Zeitung, erhalten beide die Hälfte und dann stellt sich die Frage: Wer erhält die Pensionsgutschrift für die Kindererziehung? Was ist, wenn die/der Erziehende Teilzeit arbeitet? Wie werden diese Beträge erfasst?
Ein alternativer Lösungsansatz wäre die Familien-Einheitsbemessung. Sind zwei Menschen miteinander verbunden (Ehe, eingetragene Partnerschaft, registrierte Lebensgemeinschaft), wird alles zusammengelegt und geteilt: KombiEinkommen mit Kombi-Steuersatz, Kombi-Sozialversicherung mit unwiderruflicher 50:50-Aufteilung der Gutschriften aufs Pensionskonto (bis zur doppelten Höchstbeitragsgrundlage), Kombi-Kinderbetreuungsleistungen und soziale Transferleistungen mit Erleichterungen für Familien mit mehreren Kindern. Es muss viel mehr getan werden als das bloße Pensions-Splitting. Das höchste Gut, das wir besitzen, sind unsere Kinder. Naturgemäß ist für jedes Kind der erste Ansprechpartner die Mutter. Es ist gut, dass es Krabbelstuben und Kinderbetreuungseinrichtungen gibt, aber eine gute Mutter kann durch nichts ersetzt werden. Meine Mutter hatte 14 Kindern das Leben geschenkt und unsere Kindheit war – ohne monatliches Taschengeld – durch diese wundervolle Frau wunderschön und unvergesslich. Die größte Karriere hat für mich eine Frau gemacht, welche Kinder zu anständigen und erfolgreichen Menschen erzog.
Leider sind Mütter finanziell, besonders im Pensionsalter, schwer benachteiligt. Jede österreichische Mutter müsste Anspruch auf ein Muttergehalt und eine entsprechende Pension haben. Finanziert werden könnte das wie folgt: Nachdem bei Nationalratssitzungen die Bänke halb leer sind, anstatt 183 nur 45 Nationalratsabgeordnete als Fulltime-Job. Für jedes Bundesland fünf Abgeordnete, Abschaffung des vollkommen überflüssigen Bundesrates, Bundespräsident nach Schweizer Muster, wo der älteste Nationalratsabgeordnete immer für ein Jahr die Agenden des Bundespräsidenten übernimmt. Höchstpension auch für