Ein Schritt zurück beim Ärztegesetz
Das neue Ärztegesetz kommt heute in den Ministerrat: Nach Protesten wurde Passus zu Alternativmedizin wieder gestrichen.
Die Novelle zum Ärztegesetz bringt einige Änderungen mit sich – keine sorgte im Vorfeld für solchen Aufruhr wie jener Passus, der „komplementär- und alternativmedizinische Heilverfahren“zur alleinigen Zuständigkeit des Arztes erklären sollte. Berufsverbände wie die Gesellschaft für Osteopathie protestierten ebenso wie Wirtschaftskammer und Patientenanwälte. Nun hat das Gesundheitsministerium zurückgerudert und den Passus gestrichen – man wolle diesen Aspekt „gesondert diskutieren“, heißt es aus Regierungskreisen.
Mit dem Zusatz wurde das Ziel verfolgt, den Wildwuchs von obskuren Anbietern im Gesundheitsbereich einzudämmen – ein Problem, das man auch in der Ärztekammer sieht. „Immer neue Ausbildungen schießen aus dem Boden, doch alles, was mit Diagnose und Therapie von Krankheiten zu tun hat, gehört in die Hände von Ärzten“, sagt Doris Schöpf, Referentin für Komplementärmedizin. Trotzdem sagt sie: „Die bisherige Gesetzeslage ist ausreichend, es müsste nur besser exekutiert werden.“Die größte Gefahr sei, dass solche Anbieter ohne medizinische Ausbildung schwere Krankheiten nicht erkennen und Patienten gefährden. Für die Osteopathen ändert sich damit nichts: Diese wollen laut Obfrau Diana Stöckl weiter darum kämpfen, die Osteopathie zum eigenständigen Gesundheitsberuf zu machen. Im Ministerium weist man hingegen darauf hin, dass die Ausübung von Osteopathie nur Ärzten und Physiotherapeuten mit entsprechender Ausbildung erlaubt sei.
Die weiteren Änderungen im Ärztegesetz werden einhellig begrüßt: Die Notarzt-Ausbildung wird verbessert, Ärzte können künftig andere Ärzte anstellen und der Vorrang von Lebensqualität gegenüber reiner Lebensverlängerung am Ende des Lebens wird gesetzlich verankert.