Brisante Glaubensfragen
Heinz-Christian Strache ist ein peinlicher SMSIrrläufer passiert. Statt Einfluss und Posten bei der Österreichischen Nationalbank parteiintern zu sichern, erreichte eine dazu gedachte Nachricht ungewollt die Öffentlichkeit. „Wie sollen wir einen 4. Direktor argumentieren, wenn dieser keine Arbeit mehr hat? Sonst muss der zweite Direktor auch von uns sein“, lautet die entlarvende Kernaussage. Nicht unbedingt imagefördernd für eine Partei, die seit Jahren vorgibt, gegen Bonzen und Privilegien ins Feld zu ziehen.
Daher wird es dem Vizekanzler nur recht sein, wenn Österreich über andere ähnlich emotionale Themen diskutiert, zum Beispiel über die Ausweitung des Kopftuchverbotes. Statt der notwendigen grundsätzlichen Diskussion über religiöse Symbole wie Kopftücher, Kreuze oder Ikonen im öffentlichen Raum, in Schulen, Gerichten und Amtsgebäuden drücken sich Österreichs Politiker jedoch immer noch vor klaren Aussagen zum Grundsatz der Trennung von Kirche und Staat. Da wird lieber nach Religionen getrennt, Ethikunterricht seit über 20 Jahren „versucht“und Glauben und Politik erst recht wieder vermischt, wenn etwa das Kreuz in den Klassenzimmern als kulturelles Symbol verteidigt wird.
E ntlarvend ist aber auch die Reaktion der offiziellen Vertretung der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ), wenn sie das Problem als „nicht wirklich relevant“bezeichnet. Wie viele Mädchen tatsächlich ein Kopftuch tragen, kann nicht das Argument sein. Wenn nur ein einzelnes Kind sich freier entwickeln kann, ist das jedenfalls ein Gesetz wert. Weibliche Körper dürfen in einer Demokratie nicht einem Bekleidungsdiktat unterworfen werden, weder vom Staat noch von der Familie. Doch die Frage der Freiwilligkeit ist schwer zu beantworten, wie der 12-Stunden-Tag zeigt. Bildungsminister Faßmann hatte daher recht, wenn er hier nichts übereilen wollte. Die Parteiräson scheint ihn inzwischen vom Gegenteil überzeugt zu haben. Im Zweifelsfall hilft ein Verbot betroffenen Mädchen. Die Ausgrenzung von Frauen mit Kopftuch löst es trotzdem nicht.
Weibliche Körper dürfen in einer Demokratie keinem Bekleidungsdiktat unterworfen werden, weder vom Staat noch von der Familie.
lehrt Politikwissenschaften an der Fachhochschule Kärnten