Schon 35 Personen reichen für einen Sportschützenverein
Neues Waffengesetz bringt gewünschte Änderung. Weitere Neuheit: Justizwachebeamte dürfen auch in der Freizeit Schusswaffen tragen.
Tagelang hatten Österreichs Sportschützen um ihren Status und die Zahl der erlaubten Waffen gebangt, da das neue, in Begutachtung gegangene Waffengesetz erst von einem Sportschützenverein sprach, wenn mindestens 100 Mitglieder eingetragen sind (wir berichteten). Seit gestern sind diese Sorgen vom Tisch.
„Die Zahl wurde nun auf 35 Personen reduziert“, verlautete am Dienstag aus dem Innenministerium. Außerdem behalten auch Vereine, die nicht diese Mindestzahl an Mitgliedern haben, ihren Status, wenn sie in einem Landessportverband des Österreichischen Schützenbundes organisiert sind. Damit dürfen sie weiterhin Magazine mit mehr als 20 Schuss bei Pistolen und mehr als zehn bei halb automatischen Waffen besitzen. Diese sind laut Schützen für Schießbewerbe notwendig.
gibt es auch für Jäger, die ab 1. Jänner 2019 – da tritt das neue Waffengesetz in Kraft – einen Schalldämpfer verwenden dürfen, um Gehörschäden zu vermeiden. Für dessen Erwerb reicht künftig laut Innenministerium der Besitz einer gültigen Jagdkarte.
Von den noch schnell durchgeführten Adaptierungen betroffen sind auch Justizwachebeamte und Militärpolizisten, die künftig wie Polizeibeamte Pistole oder Revolver auch in ihrer Freizeit tragen dürfen. Dafür reicht der Waffenpass. Der Wunsch der Milizverbände, dass das auch für Offiziere gilt, wurde nicht berücksichtigt.