Kleine Zeitung Kaernten

Schon 35 Personen reichen für einen Sportschüt­zenverein

Neues Waffengese­tz bringt gewünschte Änderung. Weitere Neuheit: Justizwach­ebeamte dürfen auch in der Freizeit Schusswaff­en tragen.

- ZAMG/SCHEER Eine Änderung

Tagelang hatten Österreich­s Sportschüt­zen um ihren Status und die Zahl der erlaubten Waffen gebangt, da das neue, in Begutachtu­ng gegangene Waffengese­tz erst von einem Sportschüt­zenverein sprach, wenn mindestens 100 Mitglieder eingetrage­n sind (wir berichtete­n). Seit gestern sind diese Sorgen vom Tisch.

„Die Zahl wurde nun auf 35 Personen reduziert“, verlautete am Dienstag aus dem Innenminis­terium. Außerdem behalten auch Vereine, die nicht diese Mindestzah­l an Mitglieder­n haben, ihren Status, wenn sie in einem Landesspor­tverband des Österreich­ischen Schützenbu­ndes organisier­t sind. Damit dürfen sie weiterhin Magazine mit mehr als 20 Schuss bei Pistolen und mehr als zehn bei halb automatisc­hen Waffen besitzen. Diese sind laut Schützen für Schießbewe­rbe notwendig.

gibt es auch für Jäger, die ab 1. Jänner 2019 – da tritt das neue Waffengese­tz in Kraft – einen Schalldämp­fer verwenden dürfen, um Gehörschäd­en zu vermeiden. Für dessen Erwerb reicht künftig laut Innenminis­terium der Besitz einer gültigen Jagdkarte.

Von den noch schnell durchgefüh­rten Adaptierun­gen betroffen sind auch Justizwach­ebeamte und Militärpol­izisten, die künftig wie Polizeibea­mte Pistole oder Revolver auch in ihrer Freizeit tragen dürfen. Dafür reicht der Waffenpass. Der Wunsch der Milizverbä­nde, dass das auch für Offiziere gilt, wurde nicht berücksich­tigt.

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