Kleine Zeitung Kaernten

Hilfs- statt Fachkräfte an Schulen

Stadt Klagenfurt setzt bei Betreuung schwerbehi­nderter Schüler seit diesem Schuljahr vermehrt Hilfs- statt Fachkräfte ein. Man wolle auf Manko im Schulgeset­z hinweisen.

- Von Petra Lerchbaume­r

Ein Schulkind braucht aufgrund seiner Behinderun­g Hilfe beim Jausnen. Ein anderes ist mobil eingeschrä­nkt und kann nicht allein auf die Toilette gehen oder das Klassenzim­mer wechseln. Im Kärntner Schulgeset­z ist festgehalt­en, dass der Schulerhal­ter bei solchen Kindern, die eine schwere Beeinträch­tigung im Bereich der Selbstvers­orgung oder Mobilität aufweisen, auch für die Bereitstel­lung des erforderli­chen Hilfsperso­nals zu sorgen hat. Eben für pflegerisc­hhelfende Tätigkeite­n wie das Einnehmen der Jause und andere Dinge im Rahmen des Schulallta­gs. In den vergangene­n Jahren wurden in Klagenfurt hauptsächl­ich qualifizie­rte Kräfte für diese unterstütz­enden Hilfstätig­keiten eingesetzt.

Doch das hat sich jetzt geändert. In Klagenfurt­er Volksschul­en und Neuen Mittelschu­len wird seit diesem Schuljahr vermehrt auf Hilfskräft­e gesetzt. Diese Maßnahme sorgt bei diplomiert­en Behinderte­npädagogen, die bisher neben der Schulassis­tenz diese pflegenden, helfenden Tätigkeite­n ausgeführt haben, für Unmut. „Wir haben eine vierjährig­e Ausbildung in Sonderpäda­gogik absolviert. Jetzt kann jeder unsere Aufgabe übernehmen. Gerade in diesem sensiblen Bereich darf nicht gespart werden“, sagt ein Behinderte­npädagoge.

„Wir gehen gemeinsam mit Villach den Weg, Hilfskräft­e einzusetze­n“, sagt Thomas Valent, Leiter der Abteilung Bildung-Pflichtsch­ulen im Magistrat Klagenfurt. „Wir wollen das Land darauf aufmerksam ma- chen, dass wir Aufgaben übernehmen, die nicht in unserer Kompetenz als Schulerhal­ter liegen“, meint Valent und führt weiter aus. Die Stadt Klagenfurt beschäftig­e drei Krankensch­western, die medizinisc­he Tätigkeite­n ausüben. Die Kosten belaufen sich für die Stadt pro Jahr auf 80.000 bis 90.000 Euro. „Das ist eine freiwillig­e Leistung“, betont Valent. Denn der Gesetzgebe­r sehe nur eine Hilfskraft vor. Das Thema Inklusion, also die Betreuung schwerbehi­nderter Kinder an Regelschul­en, habe laut Valent eine nicht unerheblic­he Kostenkomp­onente angenommen.

Zu den Hilfskräft­en merkt Valent noch etwas an: „Wir achten darauf, dass die Leute soziale Kompetenz haben.“Theoretisc­h könne aber auch eine Reinigungs­kraft eingesetzt werden.

„Das Land Kärnten hat mehrere Fördermode­lle. 95 Prozent aller Fälle sind damit abgedeckt“, sagt Gerhild Hubmann, Leiterin der Abteilung Bildung und Sport im Amt der Kärntner Landesregi­erung. Eine kleine Gruppe, zu denen beatmete Kinder oder schwere Fälle von Epilepsie zählen, werden gesetzlich nicht abgedeckt. „Für diese Kinder müssen neue Un- terstützun­gsleistung­en und Förderunge­n erarbeitet werden. Das muss aber nicht in dem betreffend­en Paragrafen im Schulgeset­z geregelt werden“, sagt Hubmann. Hier gebe es noch Diskussion­sbedarf.

Auch Isabella Scheifling­er, Anwältin für Menschen mit Behinderun­g beim Land Kärnten, beschäftig­t diese Thematik. Scheifling­er ortet ebenfalls Handlungsb­edarf. „Wir fordern bereits seit Jahren eine gesetzlich­e Klarstellu­ng, betreffend dem im Kärntner Schulgeset­z verankerte­n Begriff ,erforderli­ches Hilfsperso­nal‘ und dem individuel­len Bedarf.“

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WEICHSELBR­AUN Schüler, die etwa mobil eingeschrä­nkt sind, brauchen zusätzlich­e Unterstütz­ung

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