Hilfs- statt Fachkräfte an Schulen
Stadt Klagenfurt setzt bei Betreuung schwerbehinderter Schüler seit diesem Schuljahr vermehrt Hilfs- statt Fachkräfte ein. Man wolle auf Manko im Schulgesetz hinweisen.
Ein Schulkind braucht aufgrund seiner Behinderung Hilfe beim Jausnen. Ein anderes ist mobil eingeschränkt und kann nicht allein auf die Toilette gehen oder das Klassenzimmer wechseln. Im Kärntner Schulgesetz ist festgehalten, dass der Schulerhalter bei solchen Kindern, die eine schwere Beeinträchtigung im Bereich der Selbstversorgung oder Mobilität aufweisen, auch für die Bereitstellung des erforderlichen Hilfspersonals zu sorgen hat. Eben für pflegerischhelfende Tätigkeiten wie das Einnehmen der Jause und andere Dinge im Rahmen des Schulalltags. In den vergangenen Jahren wurden in Klagenfurt hauptsächlich qualifizierte Kräfte für diese unterstützenden Hilfstätigkeiten eingesetzt.
Doch das hat sich jetzt geändert. In Klagenfurter Volksschulen und Neuen Mittelschulen wird seit diesem Schuljahr vermehrt auf Hilfskräfte gesetzt. Diese Maßnahme sorgt bei diplomierten Behindertenpädagogen, die bisher neben der Schulassistenz diese pflegenden, helfenden Tätigkeiten ausgeführt haben, für Unmut. „Wir haben eine vierjährige Ausbildung in Sonderpädagogik absolviert. Jetzt kann jeder unsere Aufgabe übernehmen. Gerade in diesem sensiblen Bereich darf nicht gespart werden“, sagt ein Behindertenpädagoge.
„Wir gehen gemeinsam mit Villach den Weg, Hilfskräfte einzusetzen“, sagt Thomas Valent, Leiter der Abteilung Bildung-Pflichtschulen im Magistrat Klagenfurt. „Wir wollen das Land darauf aufmerksam ma- chen, dass wir Aufgaben übernehmen, die nicht in unserer Kompetenz als Schulerhalter liegen“, meint Valent und führt weiter aus. Die Stadt Klagenfurt beschäftige drei Krankenschwestern, die medizinische Tätigkeiten ausüben. Die Kosten belaufen sich für die Stadt pro Jahr auf 80.000 bis 90.000 Euro. „Das ist eine freiwillige Leistung“, betont Valent. Denn der Gesetzgeber sehe nur eine Hilfskraft vor. Das Thema Inklusion, also die Betreuung schwerbehinderter Kinder an Regelschulen, habe laut Valent eine nicht unerhebliche Kostenkomponente angenommen.
Zu den Hilfskräften merkt Valent noch etwas an: „Wir achten darauf, dass die Leute soziale Kompetenz haben.“Theoretisch könne aber auch eine Reinigungskraft eingesetzt werden.
„Das Land Kärnten hat mehrere Fördermodelle. 95 Prozent aller Fälle sind damit abgedeckt“, sagt Gerhild Hubmann, Leiterin der Abteilung Bildung und Sport im Amt der Kärntner Landesregierung. Eine kleine Gruppe, zu denen beatmete Kinder oder schwere Fälle von Epilepsie zählen, werden gesetzlich nicht abgedeckt. „Für diese Kinder müssen neue Un- terstützungsleistungen und Förderungen erarbeitet werden. Das muss aber nicht in dem betreffenden Paragrafen im Schulgesetz geregelt werden“, sagt Hubmann. Hier gebe es noch Diskussionsbedarf.
Auch Isabella Scheiflinger, Anwältin für Menschen mit Behinderung beim Land Kärnten, beschäftigt diese Thematik. Scheiflinger ortet ebenfalls Handlungsbedarf. „Wir fordern bereits seit Jahren eine gesetzliche Klarstellung, betreffend dem im Kärntner Schulgesetz verankerten Begriff ,erforderliches Hilfspersonal‘ und dem individuellen Bedarf.“