„Für mich wird es nie zu Ende sein“
Depressiv und reich: Obwohl ein gebürtiger Kärntner (34) körperlich gesund war, wurde dem Mann in der Schweiz Sterbehilfe gegeben. Seine trauernde Mutter rechnet jetzt mit der Sterbehilfe-Organisation ab.
Es war am 26. März 2013, als Birgit Struck jene Nachricht bekam, die ihr Leben verändern, es in einen Abgrund voller Sorgen, Verzweiflung und Ungereimtheiten stürzen soll. An dem Tag erfuhr sie, dass ihr 34-jähriger Sohn Rüdiger am Tag zuvor mithilfe einer Schweizer Sterbehilfe-Organisation Suizid begangen hatte. „Das ist wie ein Schlag gewesen. Dieses Gefühl lässt sich bis heute nicht in Worte fassen“, sagt sie zur Kleinen Zeitung.
Fünf Jahre später bricht die Kärntnerin ihr Schweigen und geht erstmals an die Öffentlichkeit. In der TV-Reportage „Tödliche Hilfe: Zum Sterben im Ausland“der Recherche-Plattform Addendum, die am Donnerstag auf Servus TV ausgestrahlt wird, rechnet sie mit den „Mithelfern“ab. Für Birgit Struck steht fest: Der Tod ihres Sohnes, der schwer depressiv, aber körperlich gesund war, wäre vermeidbar gewesen.
„Er hat in den vergangenen zwei Jahren täglich 15 Tabletten genommen, darunter Psychopharmaka. Statt professioneller Hilfe wurde einem jungen Mann, dem körperlich nichts fehlte, der Tod angeboten und attestiert, dass er handlungs-, urteils- und testierfähig sei“, erzählt sie mit tränenerstickter Stimme. Diese Meinung teilt ein renommierter Arzt, der in der Doku zu Wort kommt. Für die Behörden ist Rüdiger Struck, der in Guttaring bei St. Veit aufwuchs und in der Schweiz lebte, einer von 200 Menschen, die sich jedes Jahr für den begleiteten Freitod in der Schweiz entscheiden. Rechtlich gesehen gibt es keine Unstimmigkeiten, der Fall ist abgeschlossen. „Für mich wird es aber nie zu Ende sein“, weiß Birgit Struck.
sind offen. Denn wie die Addendum-Journalisten berichten, war Rüdiger Struck sehr wohlhabend. In seinem ersten Testament bedachte er seine Familie nur mit dem Pflichtteil und begünstigte mit seinem Millionen-Vermögen zwei Schweizer Institutionen, die eine enge Verbindung zur besagten Sterbehilfe-Organisation haben. Rüdiger Struck verkündete seiner Mutter 2008, dass er Mitglied dieser Organisation sei. „Ich wollte ihm das
Hilfe und Hintergrund
Psychiatrischer Not- und Krisendienst Kärnten-West Tel. 0664/3009003 und Kärnten-Ost Tel. 0664/3007007 oder Telefonseelsorge 142.
ist in Österreich verboten, in der Schweiz ist der „assistierte Suizid“legal. Daher reisen viele todkranke Menschen zu Organisationen ins Ausland, die Sterbebegleitung anbieten. ausreden, aber er hörte nicht auf mich.“Obwohl die beiden ein gutes Verhältnis hatten, einander regelmäßig besuchten, brach der Sohn den Kontakt zur Mutter wenige Monate vor seinem Tod ab. „Im Februar 2013 rief mich sein Geschäftspartner an und sagte mir, dass Rüdiger zwei Sterbehilfe-Termine verstreichen hatte lassen. Ich habe versucht, mit ihm zu reden, aber er war für mich nicht erreichbar. Im März meldete sich Rüdiger und sagte: Mama, es geht mir gut.“
Wenige Stunden vor seinem Tod am 25. März 2013 schrieb Struck ein zweites Testament und faxte es seinem Anwalt. In diesem vermachte er sein Geld drei sozialen Einrichtungen. Später wurde dieses Testament von den ursprünglich begünstigten Vereinen angefochten, statt Millionen erhielten sie „nur“100.000 Franken. Birgit Struck gelang es, den Leichnam Voraussetzung ist, die Betroffenen sind todkrank, haben eine unzumutbare Behinderung oder nicht beherrschbare Schmerzen. Ein Attest eines Psychiaters ist nötig, der Zurechnungsfähigkeit bescheinigt und das Rezept für den Gift-Cocktail ausstellt. In Österreich ist passive Sterbehilfe in Form einer zuvor abgeschlossenen Patientenverfügung möglich.