Reform präsentiert: Ab 2020 wird es nur mehr ein Finanzamt für ganz Österreich geben. Die Verfahren sollen kürzer werden.
Die Finanzverwaltung wird bis 2020 neu aufgestellt, Verfahren sollen kürzer werden.
Statt bisher 40 einzelner, regionaler Finanzämter soll es ab Jänner 2020 nur noch ein einziges Finanzamt für ganz Österreich geben. Das haben Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP) und Staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ) am Dienstag offiziell angekündigt.
Es werden zwar bis auf Weiteres weder einzelne Standorte geschlossen noch Personal in der Finanzverwaltung abgebaut – aber statt beispielsweise jeweils einer eigenen Behörde für Graz, St. Veit-Wolfsberg oder Deutschlandsberg-LeibnitzVoitsberg und 37 andere Regionen soll nur noch eine einzige Behörde für ganz Österreich zuständig sein. Auch wenn bis auf Weiteres die gewohnten Zweigstellen als Ansprechpartner verbleiben, sollen sich Verfahren nun besser verteilen.
Grund für die Reform ist unter anderem, dass die Auslastung der einzelnen Finanzämter – bisher galt der Grundsatz, dass die örtliche Behörde für Verfahren in der Region zuständig war – je nach Gegend stark divergierte: Auf einen Finanzbeamten kamen in einem Amt rund 3600 Arbeitnehmerveranlagungen pro Jahr, in einem anderen 9100.
soll es möglich sein, solche Belastungen österreichweit auszugleichen: Wenn eine Zweigstelle „ihre“Fälle abgearbeitet hat, soll sie zukünftig Verfahren aus den Ballungsräumen übernehmen. Außerdem soll durch die Reform gewährleistet sein, dass die Rechtsauslegung in der ganzen Steuerverwaltung gleich vorgenommen wird, statt wie bisher in unterschiedlichen Behörden unterschiedliche Sichtweisen zu erleben. Und schließlich sollen auch die Verfahren schneller erledigt werden als bisher: „Unser Ziel ist es, in Massenverfahren die durchschnittliche Verfahrensdauer auf unter 20 Tage zu verkürzen“, sagt Löger. 2017 lag sie bei der Arbeitnehmerveranlagung bei 23,9 Tagen, bei der Familienbeihilfe bei 22,6 und bei der betrieblichen Veranlagung bei 22,7 Tagen.
Nicht nur das Finanzamt wird reformiert. Parallel wird ein spezialisiertes Großbetriebsamt für große Unternehmen zuständig sein, die neun Zollämter werden zu einem fusioniert. Zusammen mit diesen dreien bilden ein Betrugsbekämpfungsamt und ein Abgaben-Prüfdienst die fünf Unterbehörden der Finanz.