Kleine Zeitung Kaernten

Großfamili­en bekommen weniger

Die Regierung legt die Reform der Mindestsic­herung vor. Wer viele Kinder oder schlechte Deutschken­ntnisse hat, bekommt ab 2020 weniger.

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Was hat die Koalition vor?

ANTWORT: Die Regierung legt den Entwurf für ein neues Grundsatzg­esetz für die Mindestsic­herung vor. Die Reform soll bis Ende April das Parlament passieren, danach müssen die Länder neun Umsetzungs­gesetze beschließe­n. Mit 1. 1. 2020 soll die Mindestsic­herung neu in Kraft treten.

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Wieso braucht es dazu die Länder?

ANTWORT: Weil „Armenwesen“eine Materie nach Artikel 12 Bundes-Verfassung­sgesetz ist, in der der Bund nur Grundsatz-, die Länder nur konkrete Ausführung­sgesetze erlassen können. Das Ansinnen von Justizmini­ster Josef Moser, das aus dem Artikel 12 herauszune­hmen, ist derzeit „von der Tagesordnu­ng genommen“, wie es aus Regierungs­kreisen heißt – sprich: Es wird in dieser Legislatur­periode wohl keine Einigung mehr geben. Das heißt, die Koalition muss den Ländern Spielraum lassen, wie die Reform genau aussehen soll.

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Was ändert sich konkret?

ANTWORT: Derzeit variiert die Höhe der Mindestsic­herung drastisch zwischen den Ländern. In Zukunft soll ein klares Schema an Höchstbeit­rägen vorgegeben werden: Der Ausgangsbe­trag von 863 Euro, der einem alleinsteh­enden Erwachsene­n maximal zusteht, entspricht der Netto-Mindestpen­sion. Für einen Haushalt mit zwei Erwachsene­n gibt es bis zu 140 Prozent davon, für das erste Kind kommen 25 Prozent, für das zweite 20, für jedes ab dem dritten fünf Prozent dazu.

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Was sind neue Voraussetz­ungen?

ANTWORT: Wer nicht gut Deutsch (B1-Niveau) oder ausgezeich­net Englisch (C1) kann, dem werden 35 Prozent der Mindestsic­herung gekürzt (ca. 300 Euro bei einer Einzelpers­on), die stattdesse­n in Sprachkurs­e investiert werden. NichtEU-Bürger und EU-Ausländer, die keine Arbeit in Österreich haben, müssen künftig fünf Jahre in Österreich gelebt haben.

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Wer sind die Gewinner, wer die Verlierer der Reform?

ANTWORT: Alleinerzi­eher, Behinderte und Familien mit wenigen Kindern können in Zukunft – abhängig von den Beschlüsse­n der Länder – ein wenig mehr Mindestsic­herung bekommen. Deutlich verlieren werden Menschen, die nicht Deutsch oder Englisch können, sowie große Familien. Bekam etwa eine Familie aus Eltern und drei Kindern in Wien bisher 2227 Euro, stehen künftig maximal 1640 Euro zu.

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Bleibt der Zugriff auf das Vermögen?

ANTWORT: Ja, wer Mindestsic­herung will, muss zunächst sein Vermögen aufbrauche­n. Die Frist, bevor der Staat ein Pfandrecht auf das Eigenheim ins Grundbuch eintragen lässt, wird aber von sechs Monaten auf drei Jahre ausgedehnt.

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APA Sozialmini­sterin Beate HartingerK­lein (F) legt heute die Reform vor.

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