Geld veruntreut: Bedingte Haftstrafe
Ex-Angestellte des Landesgerichts Klagenfurt hatte jahrelang Geld aus der Verwahrstelle veruntreut. Sie wurde in Leoben verurteilt.
Mehr als jede zweite Frau berichtet über Erfahrungen von sexueller Belästigung in der Arbeit. Das hat eine Auswertung des Arbeitsklima Index 2018 durch die Arbeiterkammer (AK) Oberösterreich ergeben. „Führungskräfte dürfen nicht wegschauen, sondern müssen klarmachen, dass das im Unternehmen nicht geduldet wird“, fordert Oberösterreichs AK-Präsident Johann Kalliauer. Unter anderem berichteten zwölf Prozent der befragten Frauen von körperlichen Übergriffen und sexueller Belästigung im Job. Knapp vier von zehn erzählten von abfälligen Äußerungen wie sexistischen Witzen. Solche Berichte nehmen zu, sagt die Sozialforscherin Eva Zeglovits: „Das kann auch heißen, dass Frauen Dinge heute eher als Belästigung erkennen und einordnen können.“
Keine halbe Stunde brauchte der Schöffensenat am Landesgericht Leoben für die Entscheidung. Die 47-jährige, ehemalige Mitarbeiterin des Landesgerichts Klagenfurt hatte sich von Anfang an schuldig bekannt, vier Jahre lang aus der Verwahrstelle Geld veruntreut zu haben. Mehr als 10.000 Euro seien das gewesen, führt Staatsanwältin Yvonne Huber aus. Sie warf der Klagenfurterin Veruntreuung unter der Ausnützung einer Amtsstellung sowie Missbrauch der Amtsgewalt vor.
Nach der Scheidung hätten sich ihre finanziellen Probleme zugespitzt, gibt die Angeklagte als Grund an, warum sie sich am Geld vergriffen habe. Sie habe es zurückzahlen wollen. Ihre Verfehlungen habe sie in Kenntnis interner Kontrollmechanismen und Abläufe verschleiert, indem sie gezielt Dokumente manipuliert habe. Sie sei nicht mehr dazu gekommen, den ganzen Betrag wieder einzulegen und die Dokumente richtigzustellen, weil zuvor ihr Dienstverhältnis einvernehmlich aufgelöst wurde – wenn auch aus einem anderen Grund: Sie hatte ein Verhältnis mit einem Häftling begonnen, der als Freigänger am Landesgericht Klagenfurt beschäftigt gewesen war.
Letztlich verurteilt der Schöffensenat die Angeklagte zu acht Monaten Freiheitsstrafe, bedingt auf drei Jahre. Das milde Urteil begründet Richterin Barbara Grundbichler mit dem umfassenden Geständnis, der bisherigen Unbescholtenheit und der teilweise erfolgten Wiedergutmachung des Schadens. Mehr als 2000 Euro hat die 47-Jährige zurückgezahlt, außerdem stellte die Polizei 3000 Euro sicher, die die Angeklagte in ihrem Büro versteckt, und noch nicht ausgegeben hatte. „Ein Schuss vor den Bug sollte ausreichen. Es bringt nichts, Sie aus Ihrem neu aufgebauten Leben herauszureißen“, sagte Grundbichler zur 47-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Prozess fand aus Befangenheitsgründen in Leoben statt.