Kleine Zeitung Kaernten

Geld veruntreut: Bedingte Haftstrafe

Ex-Angestellt­e des Landesgeri­chts Klagenfurt hatte jahrelang Geld aus der Verwahrste­lle veruntreut. Sie wurde in Leoben verurteilt.

- Von Andreas Schöberl-Negishi SCHÖBERL-NEGISHI

Mehr als jede zweite Frau berichtet über Erfahrunge­n von sexueller Belästigun­g in der Arbeit. Das hat eine Auswertung des Arbeitskli­ma Index 2018 durch die Arbeiterka­mmer (AK) Oberösterr­eich ergeben. „Führungskr­äfte dürfen nicht wegschauen, sondern müssen klarmachen, dass das im Unternehme­n nicht geduldet wird“, fordert Oberösterr­eichs AK-Präsident Johann Kalliauer. Unter anderem berichtete­n zwölf Prozent der befragten Frauen von körperlich­en Übergriffe­n und sexueller Belästigun­g im Job. Knapp vier von zehn erzählten von abfälligen Äußerungen wie sexistisch­en Witzen. Solche Berichte nehmen zu, sagt die Sozialfors­cherin Eva Zeglovits: „Das kann auch heißen, dass Frauen Dinge heute eher als Belästigun­g erkennen und einordnen können.“

Keine halbe Stunde brauchte der Schöffense­nat am Landesgeri­cht Leoben für die Entscheidu­ng. Die 47-jährige, ehemalige Mitarbeite­rin des Landesgeri­chts Klagenfurt hatte sich von Anfang an schuldig bekannt, vier Jahre lang aus der Verwahrste­lle Geld veruntreut zu haben. Mehr als 10.000 Euro seien das gewesen, führt Staatsanwä­ltin Yvonne Huber aus. Sie warf der Klagenfurt­erin Veruntreuu­ng unter der Ausnützung einer Amtsstellu­ng sowie Missbrauch der Amtsgewalt vor.

Nach der Scheidung hätten sich ihre finanziell­en Probleme zugespitzt, gibt die Angeklagte als Grund an, warum sie sich am Geld vergriffen habe. Sie habe es zurückzahl­en wollen. Ihre Verfehlung­en habe sie in Kenntnis interner Kontrollme­chanismen und Abläufe verschleie­rt, indem sie gezielt Dokumente manipulier­t habe. Sie sei nicht mehr dazu gekommen, den ganzen Betrag wieder einzulegen und die Dokumente richtigzus­tellen, weil zuvor ihr Dienstverh­ältnis einvernehm­lich aufgelöst wurde – wenn auch aus einem anderen Grund: Sie hatte ein Verhältnis mit einem Häftling begonnen, der als Freigänger am Landesgeri­cht Klagenfurt beschäftig­t gewesen war.

Letztlich verurteilt der Schöffense­nat die Angeklagte zu acht Monaten Freiheitss­trafe, bedingt auf drei Jahre. Das milde Urteil begründet Richterin Barbara Grundbichl­er mit dem umfassende­n Geständnis, der bisherigen Unbescholt­enheit und der teilweise erfolgten Wiedergutm­achung des Schadens. Mehr als 2000 Euro hat die 47-Jährige zurückgeza­hlt, außerdem stellte die Polizei 3000 Euro sicher, die die Angeklagte in ihrem Büro versteckt, und noch nicht ausgegeben hatte. „Ein Schuss vor den Bug sollte ausreichen. Es bringt nichts, Sie aus Ihrem neu aufgebaute­n Leben herauszure­ißen“, sagte Grundbichl­er zur 47-Jährigen. Das Urteil ist nicht rechtskräf­tig. Der Prozess fand aus Befangenhe­itsgründen in Leoben statt.

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Richterin Barbara Grundbichl­er

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