Haftstrafen für zwei Jihadisten in Graz
Bombenbauanleitungen und Anwerbung von IS Kämpfern: Das Gericht verhängt sieben bzw. acht Jahre Haft – nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte Evrim B. (38) hatte zur Sicherheit schon am Vortag gefragt, ob er Gelegenheit zu einer „Schlussansprache“haben würde. Da er seinen Verteidiger wie das gesamte Gericht ablehnt, hält er selbst einen Schlussvortrag. Darin unterstellt er der Anklage „gewisse Ambitionen“. „Das ist alles.“– „Und Sie wollen freigesprochen werden, nehme ich an?“, fragt der Richter. – „Ah so ja, Freispruch.“
Zuvor hatte ein Experte des Entminungsdienstes den Geschworenen erklärt, dass die elektronischen Schaltungen für Fernzünder auf dem USB-Stick von Samir S. (24) „voll funktionstüchtig sind. Sie würden Detonationen auslösen“. Die Bauteile für einen solchen Zünder seien überall im Elektronikhandel erhältlich. Kosten: „Im Cent-Bereich. Dazu braucht man einen Tisch und ein bisserl ein Licht und fertig.“Ebenfalls auf dem Stick: eine „Kochanleitung“für den Kampfstoff Napalm und viele weitere Grundlagen für Terroranschläge.
Am Straflandesgericht Graz fielen gestern Abend die Urteile gegen
Diese Klarheit ließen andere Zeugen in ihren Aussagen vermissen: Der Ex-Obmann der kleinen, radikalen Grazer Moschee, in der Evrim B. zum Jihad aufgerufen haben soll, sagt hauptsächlich: „Das weiß ich
nicht.“Und er selber habe auch nie von Jihad gesprochen oder gesagt, er wolle die Sharia in Österreich einführen. Etliche Überwachungsprotokolle widersprechen ihn. Sein Nachfolger in der Moschee hielt eine ra-