Alkolenker überfuhr Mann: Gefängnisstrafe
22-Jähriger verstarb nach Unfall. 36-Jähriger wurde jetzt nicht rechtskräftig verurteilt.
Wegen grob fahrlässiger Tötung ist ein 36-jähriger Kärntner gestern am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte laut Anklage im August 2017 in Bad Kleinkirchheim betrunken einen auf der Fahrbahn liegenden 22-Jährigen überfahren und getötet.
Der 36-Jährige bekannte sich schuldig. Er erklärte jedoch, er sei zum Zeitpunkt des Unfalls keineswegs betrunken gewesen. Die zwei Promille, die bei ihm gemessen wurden, erklärte er damit, dass er daheim, nach dem Unfall, etwa einen halben Liter Schnaps getrunken hätte. Schwer belastet wurde der 36-Jährige durch die Aussage eines Ermittlers. Dieser erklärte, der Angeklagte habe in der Nacht am Unfallort zu ihm gesagt: „Ich bin zwar betrunken mit dem Auto gefahren, überfahren habe ich ihn aber nicht.“Von einem „Nachtrunk“sei nicht die Rede gewesen, in seiner Wohnung seien auch keine Schnapsflaschen herumgestanden.
Für Richterin Michaela Sanin war der sogenannte Nachtrunk eine „reine Schutzbehauptung“, es gebe zu viele Widersprüche, die Aussagen des Mannes seien unglaubwürdig. Sie befand ihn daher für schuldig und verhängte zehn Monate unbedingte Haft. Dies sei angesichts der Unbescholtenheit angemessen, wiewohl keine Strafe den Tod eines Menschen wettmachen könne. Staatsanwältin Nicola Trinker berief gegen das Urteil ebenso wie die Verteidigerin des Mannes. Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.