Kleine Zeitung Kaernten

Die nächsten Schritte zum Glyphosat-Verbot

Ab Ende Jänner will Kärnten das Pflanzensc­hutzmittel verbieten. So geht es weiter.

- Markus Unterdorfe­rMorgenste­rn, Neos Gerhard Köfer, Team Kärnten

„Alles

Gute zum Geburtstag.“

1.

Wer ist vom Glyphosat-Verbot betroffen, das bis Ende Jänner 2019 in Kraft treten soll?

Alle nicht gewerblich­en Anwender. Im ersten Gesetzesen­twurf war auch die Landwirtsc­haft enthalten. Dieser wurde jedoch von der EU zurückgewi­esen, weil ein solches Verbot nur vom Bund beschlosse­n werden kann. Deshalb hat Landeshaup­tmann Peter Kaiser (SPÖ) die Bundesregi­erung und die Chemiekonz­erne zum Handeln aufgeforde­rt. Sie könnten den Kärntner Gesetzesen­twurf zum Vorbild nehmen.

2.

Welche Pflanzensc­hutzmittel sind vom neuen Gesetz betroffen?

Derzeit sind in Österreich 355 Pestizide für den Haus- und Kleingarte­nbereich zugelassen, für die gewerblich­e Anwendung sogar 1289 Stoffe. Nach Inkrafttre­ten des neuen Gesetzes dürfen nur mehr 14 davon angewandt werden. Verstöße gegen das neue Gesetz sollen mit Strafen von 3500 bis 7000 Euro geahndet werden. Die Kontrolle obliegt der Bezirkshau­ptmannscha­ft.

3.

Wie sieht das weitere Prozedere aus?

Nach Angaben von SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser wird noch diese Woche der Umweltauss­chuss des Kärntner Landtages einberufen. Koalitions­partner ÖVP befürworte­t die Initiative, sieht in der Umsetzung aber eine „Herausford­erung“, wie Landesrat Martin Gruber erklärt. Was die gewerblich­en Anwender von Pflanzengi­ft angeht, müsse man nun auf die Gesetzgebu­ng im Bund hoffen, sagt Seiser: „Es kann doch nicht sein, dass alle wissen wie gefährlich diese Gifte sind und sie trotzdem angewendet werden dürfen.“

4.

Wie definiert man Wirkstoffe mit geringem Risiko, die man anwenden darf?

ANTWORT:

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Sie dürfen nicht karzinogen (krebserreg­end), mutagen (Erbgut-verändernd), hautallerg­en, schwer augenschäd­igend, akut toxisch, explosiv, hautätzend, oder „spezifisch zielorgant­oxisch“sein. Ein Wirkstoff gilt auch dann nicht als solcher mit geringem Risiko, wenn er „persistent“ist (Halbwertsz­eit über 60 Tage).

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