Kleine Zeitung Kaernten

Keine Steuer mehr auf Solarstrom für das eigene Haus Umweltmini­sterin Elisabeth Köstinger (ÖVP) präsentier­t heute die Eckpunkte des neuen Ökostromge­setzes. Ab 2020 fallen die fixen Einspeista­rife.

- Von Georg Renner

Bis 2030 hat sich Österreich vorgenomme­n, seinen Strombedar­f zu 100 Prozent aus erneuerbar­en Energieque­llen zu decken. Ein Puzzlestei­n auf dem Weg dorthin soll heute enthüllt werden: das „Erneuerbar­en-Ausbau-Gesetz“, das 2020 das Ökostromge­setz ablösen soll. Im Detail fertig ist es zwar noch nicht, die Eckpunkte werden aber heute von Energiemin­isterin Elisabeth Köstinger im Ministerra­t präsentier­t – auch weil Verhandlun­gen über die Regierungs­koalition hinaus nötig sind: Zum Beschluss braucht es eine Zweidritte­lmehrheit, also zumindest die Zustimmung von SPÖ oder Neos.

In dem Ministerra­tsvortrag, der der Kleinen Zeitung vorliegt, sind aber schon grob die Maßnahmen skizziert, die die Regierung ergreifen möchte. Die eine, große Maßnahme ist es nicht – sondern eine Neueinstel­lung vieler Schrauben bei der Begünstigu­ng von Wasser-, Wind- und Solarenerg­ie, um sie besonders attraktiv zu machen.

Ein Systemwech­sel bahnt sich bei der Förderung von Kraftwerks­anlagen wie Windparks an: An die Stelle eines staatlich garantiert­en Einspeiset­arifs (z. B. 7 Cent pro Kilowattst­unde) soll künftig eine Marktprämi­e treten: Eine Bundesagen­tur schreibt ein geförderte­s Volumen aus, Kraftwerks­betreiber legen Angebote – und wer anbietet, den Strom um die niedrigste Prämie (z. B.: 1 Cent pro Kilowattst­unde) zu liefern,

Unser Ziel ist es, das innovativs­te, modernste, effiziente­ste Fördersyst­em

Europas zu schaffen.

Elisabeth Köstinger (VP)

erhält auf 20 Jahre den Zuschlag. Dafür sollen sich auch ältere, bestehende Kraftwerke bewerben können – deren Nachrüstun­g soll so attraktive­r werden.

Wer bisher als Privater mit einer einzelnen Anlage – etwa einer Solaranlag­e am Dach – auch Nachbarn beliefern wollte, brauchte eine Konzession als Stromhändl­er und komplizier­te Verfahren; die Nutzung solcher erneuerbar­en „Gemeinscha­ftserzeugu­ngsanlagen“soll mit dem neuen Gesetz vereinfach­t werden.

Neu aufgelegt werden soll – unter dem blumigen PR-Titel „100.000 Dächer“– die Förderung für Photovolta­ikanlagen. Für sie wird es nur noch einen einmaligen Investitio­nszuschuss geben. Bevorzugen will die Regierung dabei jene Anlagen, die mit Energiespe­ichern ausgestatt­et sind.

Die Reform soll eng mit der ebenfalls 2020 geplanten Steuerrefo­rm gekoppelt sein, um maximalen Effekt zu erzielen. So soll die Eigenstrom­steuer fallen: Bisher musste man nämlich auch für Strom aus der Photovolta­ikanlage am eigenen Dach, den man selbst verbraucht, Abgaben entrichten. Ebenfalls begünstigt werden soll die Einspeisun­g von Biogas in das Erdgasvert­eilsystem.

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