Der Bundeskanzler zog die Notbremse: Es wird doch keine bessere Behandlung für Zusatzversicherte in Spitalambulanzen geben.
Am 1. Jänner 2019 tritt ein neues Abrechnungsmodell in Kraft, das es Spitälern ermöglicht, auch für Leistungen in den Spitalsambulanzen Sonderklassegebühren zu lukrieren. Jetzt ist eine Diskussion über die Zweiklassenmedizin entbrannt. Im Zentrum steht die Zusatzversicherung. Für welche Leistung soll sich diese künftig (noch) rechnen?
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Warum sollen die Zusatzversicherungen nun auch für ambulante Operationen zahlen? ANTWORT:
Ausgangspunkt ist das Bemühen, die Spitalsbetten zu reduzieren und Patienten kürzer im Spital zu halten. Viele Operationen waren bisher schon in der Tagesklinik möglich, künftig sollen weitere ambulant erfolgen. Damit entgehen Spitälern (und Ärzten) aber Millionen an Sondergebühren. Sie fordern einen Ausgleich ein.
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Warum zahlt die Zusatzversicherung nicht pro Patient, egal, wo er behandelt wird? ANTWORT:
Österreich bekennt sich zu gleicher medizinischer Versorgung für alle. Sonderleistungen durften bisher nur im Rahmen der Hotelkomponente verrechnet werden, also für kleinere Zimmer, Fernseher, größere Auswahl von Speisen. Die Spitalsärzte bekommen zwar Sonderhonorare von der Zusatzversicherung, dürfen Patienten aber nicht besser behandeln. Die Honorare entstanden historisch, weil man in schlechten Zeiten gute Ärzte an den Spitälern halten wollte. Heute werben die Versicherungen mit der freien Arztwahl und intensiveren Patientengesprächen – auch das ist schon am Rande einer Zweiklassenmedizin.
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Was kann in der Ambulanz für Zusatzversicherte besser sein?