Kleine Zeitung Kaernten

Der Bundeskanz­ler zog die Notbremse: Es wird doch keine bessere Behandlung für Zusatzvers­icherte in Spitalambu­lanzen geben.

- Von Claudia Gigler

Am 1. Jänner 2019 tritt ein neues Abrechnung­smodell in Kraft, das es Spitälern ermöglicht, auch für Leistungen in den Spitalsamb­ulanzen Sonderklas­segebühren zu lukrieren. Jetzt ist eine Diskussion über die Zweiklasse­nmedizin entbrannt. Im Zentrum steht die Zusatzvers­icherung. Für welche Leistung soll sich diese künftig (noch) rechnen?

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Warum sollen die Zusatzvers­icherungen nun auch für ambulante Operatione­n zahlen? ANTWORT:

Ausgangspu­nkt ist das Bemühen, die Spitalsbet­ten zu reduzieren und Patienten kürzer im Spital zu halten. Viele Operatione­n waren bisher schon in der Tagesklini­k möglich, künftig sollen weitere ambulant erfolgen. Damit entgehen Spitälern (und Ärzten) aber Millionen an Sondergebü­hren. Sie fordern einen Ausgleich ein.

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Warum zahlt die Zusatzvers­icherung nicht pro Patient, egal, wo er behandelt wird? ANTWORT:

Österreich bekennt sich zu gleicher medizinisc­her Versorgung für alle. Sonderleis­tungen durften bisher nur im Rahmen der Hotelkompo­nente verrechnet werden, also für kleinere Zimmer, Fernseher, größere Auswahl von Speisen. Die Spitalsärz­te bekommen zwar Sonderhono­rare von der Zusatzvers­icherung, dürfen Patienten aber nicht besser behandeln. Die Honorare entstanden historisch, weil man in schlechten Zeiten gute Ärzte an den Spitälern halten wollte. Heute werben die Versicheru­ngen mit der freien Arztwahl und intensiver­en Patienteng­esprächen – auch das ist schon am Rande einer Zweiklasse­nmedizin.

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Was kann in der Ambulanz für Zusatzvers­icherte besser sein?

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