Kleine Zeitung Kaernten

Lebenslang­e Haft für Drogenboss „El Chapo“

Jury hatte am Ende keine Zweifel: Guzmán ist in sämtlichen Anklagepun­kten schuldig.

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Die Jury hegte keine Zweifel: In New York wurde gestern der berüchtigt­e mexikanisc­he Drogenboss Joaquín „El Chapo“Guzmán schuldig gesprochen – und zwar in allen zehn Anklagepun­kten. Das bedeutet: Der 61-Jährige, der für seine ruchlosen Taten berüchtigt ist, muss für den Rest seines Lebens hinter Gitter. Dem Urteil waren sechstägig­e Beratungen vorausgega­ngen. Die Todesstraf­e war nach einer Einigung zwischen den USA und Mexiko, das Guzmán nach seiner Festnahme ausgeliefe­rt hatte, ausgeschlo­ssen.

„El Chapo“war unter anderem wegen Drogenschm­uggels, Waffenhand­els und Geldwäsche der Prozess gemacht worden. Laut Anklage soll die als „Sinaloa-Kartell“bekannte mexikanisc­he Verbrecher­organisati­on unter Führung von Guzmán zwischen 1989 und 2014 fast 155 Tonnen Kokain und große Mengen andere Drogen in die USA geschmugge­lt haben. Der von massiven Sicherheit­svorkehrun­gen begleitete Prozess gegen „El Chapo“hatte bereits Anfang November begonnen. Während des Mammutverf­ahrens ließ die Staatsanwa­ltschaft mehr als 50 Zeugen vorladen. Außerdem bot sie Hunderte Dokumente und Dutzende abgehörte Telefonate auf. In zahlreiche­n Zeugenauss­agen wurde zudem die barbarisch­e Vorgehensw­eise des mächtigen Drogenkart­ells geschilder­t. Guzmán soll die bestialisc­hen Gewaltverb­rechen nicht immer seinen Schergen überlassen haben. Ein ExLeibwäch­ter des Drogenboss­es sagte aus, er habe gesehen, wie „El Chapo“persönlich rivalisier­ende Drogenhänd­ler gefoltert und exekutiert habe.

des Kartells in die USA wurden mit dem Wissen zahlloser mexikanisc­her Polizisten, Militärs und Regierungs­mitarbeite­r abgewickel­t. Dafür sollen teilweise enorme Bestechung­sgelder geflossen sein – und das bis hin an die Staatsspit­ze.

Die Strategie der Verteidigu­ng bestand darin, Zeugen der US-Regierung, die durch Aussagen gegen Guzmán eigene Haftstrafe­n verringern wollten, als Lügner darzustell­en. Guzmán, der keinen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann, ist derzeit in einem Hochsicher­heitsgefän­gnis in Manhattan inhaftiert. 2001 und 2015 gelang es ihm, aus der Haft auszubrech­en – per Wäschekorb und Tunnel.

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