Kurioser Prozess um Wiesn-Schläger
Zeugen konnten die zwei Angeklagten nicht mehr auseinanderhalten. Prozess vertagt.
Dass Erinnerungen an einen Eröffnungstag des St. Veiter Wiesenmarktes gegen 23 Uhr nicht immer die Deutlichsten sind, liegt in der Natur der Sache. Bei einer Gerichtsverhandlung ist das allerdings nicht von Vorteil. Bei der Verhandlung gegen zwei angebliche Wiesn-Schläger wegen schwerer Körperverletzung sorgten Zeugen für Verwirrung. Es fiel ihnen schwer, die Angeklagten den vorgeworfenen Taten und vor allem der am Tatabend getragenen Kleidung zuzuordnen.
Grundsätzlich sind die beiden beschuldigten St. Veiter aber geständig. Ein 22-Jähriger gab zu, einem 72-jährigen Besucher aus Deutschland einen Faustschlag ins Gesicht versetzt zu haben. Der Mann erlitt eine komplizierte Fraktur. Am Boden liegend wurde er dann auch noch getreten.
Der zweite Angeklagte (26) habe sich laut eigener Aussage in der Zwischenzeit mit dem Schwiegersohn des Opfers „beschäftigt“. Ohne seinen Langos vorher noch aus der Hand zu legen, versetzte er dem Mann einen Schlag.
Vorangegangen war der Auseinandersetzung eine Notdurftverrichtung nahe einem Wohnhaus. Der 72-jährige Deutsche habe sich darüber geärgert und den Angeklagten zur Rede gestellt. Dieser drehte sich zwar um, stellte das „Pinkeln“, wie es beschrieben wurde, allerdings nicht ein.
Wie beide Angeklagten schilderten, habe der Alkoholkonsum eine nicht unwesentliche Rolle gespielt. Der 22Jährige habe Bier, Schnaps und Whiskey getrunken gehabt. Der 26-Jährige sei zum Tatzeitpunkt schon mehr als zwölf Stunden vor Ort gewesen. „Ich bin sogar beim Umzug mitgefahren“, sagte er.
Weil die Opfer noch nicht vernommen werden konnten, musste der Prozess vertagt werden.