Post: Datenschützer stellen Verstöße fest
Post muss Daten zur Parteiaffinität löschen.
Die Berichte über die Datensammlung der Post haben nicht nur für Empörung gesorgt, sondern dem Unternehmen auch ein amtswegiges Prüfungsverfahren der Datenschutzbehörde eingebrockt. Dieses habe hervorgebracht, dass das Unternehmen tatsächlich im Rahmen des Gewerbes „Adressverlage und Direktmarketingunternehmen“mittels statistischer Verfahren und Ähnlichem die Parteiaffinitäten von Personen ermittelt, so die Behörde. „Sofern im Einzelfall kein Grund für eine weitere Verarbeitung gegeben ist“, müssen nun alle Daten – sollte dies noch nicht geschehen sein – von der Post gelöscht werden. Ausnahmen gibt es dann, wenn es um die Bearbeitung von Auskunftsersuchen geht oder tatsächlich eine Einwilligung zur Verarbeitung vorliegt. Die Post hatte zuletzt bereits angekündigt, auf die Erhebung der Parteinähe der Österreicher künftig zu verzichten und die Daten zu löschen. Dennoch sieht sich die Post weiterhin im Recht, man habe keine „individuellen Daten zur Parteizugehörigkeit erfasst, sondern lediglich Hochrechnungen angestellt“, so das Unternehmen. Man werde Rechtsmittel gegen die Anordnung der Behörde ergreifen.
Neben dem Verstoß stellte die Datenschutzbehörde auch fest, dass die Post die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung nur mangelhaft umgesetzt hat. Sie fordert daher Nachbesserungen. Eine Strafe wurde indes nicht verhängt.