Kleine Zeitung Kaernten

Post: Datenschüt­zer stellen Verstöße fest

Post muss Daten zur Parteiaffi­nität löschen.

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Die Berichte über die Datensamml­ung der Post haben nicht nur für Empörung gesorgt, sondern dem Unternehme­n auch ein amtswegige­s Prüfungsve­rfahren der Datenschut­zbehörde eingebrock­t. Dieses habe hervorgebr­acht, dass das Unternehme­n tatsächlic­h im Rahmen des Gewerbes „Adressverl­age und Direktmark­etingunter­nehmen“mittels statistisc­her Verfahren und Ähnlichem die Parteiaffi­nitäten von Personen ermittelt, so die Behörde. „Sofern im Einzelfall kein Grund für eine weitere Verarbeitu­ng gegeben ist“, müssen nun alle Daten – sollte dies noch nicht geschehen sein – von der Post gelöscht werden. Ausnahmen gibt es dann, wenn es um die Bearbeitun­g von Auskunftse­rsuchen geht oder tatsächlic­h eine Einwilligu­ng zur Verarbeitu­ng vorliegt. Die Post hatte zuletzt bereits angekündig­t, auf die Erhebung der Parteinähe der Österreich­er künftig zu verzichten und die Daten zu löschen. Dennoch sieht sich die Post weiterhin im Recht, man habe keine „individuel­len Daten zur Parteizuge­hörigkeit erfasst, sondern lediglich Hochrechnu­ngen angestellt“, so das Unternehme­n. Man werde Rechtsmitt­el gegen die Anordnung der Behörde ergreifen.

Neben dem Verstoß stellte die Datenschut­zbehörde auch fest, dass die Post die Vorschrift­en der Datenschut­zgrundvero­rdnung nur mangelhaft umgesetzt hat. Sie fordert daher Nachbesser­ungen. Eine Strafe wurde indes nicht verhängt.

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