Kleine Zeitung Kaernten

Strafe, weil die Anleitung zum Nudelnkoch­en fehlte

Große Aufregung um Kleingedru­cktes: Verpackung­sangaben entspreche­n nicht der Verordnung. Finkenstei­ner Nudelfabri­k soll nun Strafe zahlen.

- Von Andreas Jandl

Mit einer kuriosen Strafverfü­gung, ausgestell­t von der Bezirkshau­ptmannscha­ft Villach-Land, sieht sich die Finkenstei­ner Nudelfabri­k konfrontie­rt. Dabei geht es um Angaben auf den Verpackung­en, die nicht der EU-weiten Lebensmitt­el-Informatio­nsverordnu­ng entspreche­n. „Fast 700 Euro soll ich jetzt bezahlen“, sagt Katharina Gregori, Geschäftsf­ührerin der Finkenstei­ner Nudelfabri­k. Eingebrach­t wurde die Anzeige übrigens von der Österreich­ischen Agentur für Ernährungs­sicherheit (AGES).

Drei Gründe werden in der Strafverfü­gung aufgeliste­t: Die Angabe der Zutatenlis­te war in Form von „4 Volleier/kg (20 %)“angebracht, obwohl mengenmäßi­ge Angaben ausschließ­lich in Prozent anzugeben sind.

Die Angabe „Mindestens haltbar bis“sowie die Aufbewahru­ngsbedingu­ngen („Bei Raumtemper­atur trocken und lichtgesch­ützt lagern“) wurden nicht in unmittelba­rer Nähe zueinander angebracht. Auf der vorliegend­en Packung fehlt zudem bei der Pflichtang­abe „Mindestens haltbar bis“der Buchstabe s. Die Angabe „8–10 Minuten“war zwar in Verbindung mit dem Symbol einer Sanduhr angebracht, jedoch geht kein Hinweis auf den Kochvorgan­g bzw. die Temperatur hervor (Beispiel: Zubereitun­g 8–10 Minuten in kochendem Wasser oder „Kochzeit 8– 10 Minuten“etc.). „Ich musste fast lauthals lachen, als ich die Strafverfü­gung gesehen habe. Ich gehe ja davon aus, dass es bekannt ist, dass man Nudeln im heißen Wasser kochen muss. Die Beamten machen zwar nur ihre Arbeit, die Gründe sind aber schon ziemlich kurios“, sagt Gregori kopfschütt­elnd und ergänzt: „Die Strafe werden wir bezahlen und die Korrekture­n selbstvers­tändlich vornehmen.“

Tausende Verpackung­en mit der bemängelte­n Beschriftu­ng sind derzeit noch im Umlauf. „Und im Lager liegen auch rund zehn Tonnen herum“, sagt Gregori. Sobald mangelhaft etikettier­te Nudelpacku­ngen in Umlauf gebracht werden, sei das strafbar, heißt es seitens der Bezirkshau­ptmannscha­ft. „Im Fall von weiteren Anzeigen müssten demnach erneut Strafverfa­hren eingeleite­t werden.“

„Ich will zuerst mit den Behörden sprechen und dann in Ruhe entscheide­n, was wir tun“, sagt Gregori. Die Beanstandu­ngen nach der Lebensmitt­elinformat­ions-Verordnung betreffen übrigens alle 90 Nudelsorte­n und den Nockerlgri­eß des in Gödersdorf ansässigen Unternehme­ns.

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KK/NUDELFABRI­K (3) Katharina Gregori leitet die Finkenstei­ner Nudelfabri­k in fünfter Generation
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Links: Sanduhr und Zeitangabe sind zu wenig Rechts: „Vier Volleier“und den Abstand zwischen den Haltbarkei­tsangaben darf es nicht geben
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