Strafe, weil die Anleitung zum Nudelnkochen fehlte
Große Aufregung um Kleingedrucktes: Verpackungsangaben entsprechen nicht der Verordnung. Finkensteiner Nudelfabrik soll nun Strafe zahlen.
Mit einer kuriosen Strafverfügung, ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land, sieht sich die Finkensteiner Nudelfabrik konfrontiert. Dabei geht es um Angaben auf den Verpackungen, die nicht der EU-weiten Lebensmittel-Informationsverordnung entsprechen. „Fast 700 Euro soll ich jetzt bezahlen“, sagt Katharina Gregori, Geschäftsführerin der Finkensteiner Nudelfabrik. Eingebracht wurde die Anzeige übrigens von der Österreichischen Agentur für Ernährungssicherheit (AGES).
Drei Gründe werden in der Strafverfügung aufgelistet: Die Angabe der Zutatenliste war in Form von „4 Volleier/kg (20 %)“angebracht, obwohl mengenmäßige Angaben ausschließlich in Prozent anzugeben sind.
Die Angabe „Mindestens haltbar bis“sowie die Aufbewahrungsbedingungen („Bei Raumtemperatur trocken und lichtgeschützt lagern“) wurden nicht in unmittelbarer Nähe zueinander angebracht. Auf der vorliegenden Packung fehlt zudem bei der Pflichtangabe „Mindestens haltbar bis“der Buchstabe s. Die Angabe „8–10 Minuten“war zwar in Verbindung mit dem Symbol einer Sanduhr angebracht, jedoch geht kein Hinweis auf den Kochvorgang bzw. die Temperatur hervor (Beispiel: Zubereitung 8–10 Minuten in kochendem Wasser oder „Kochzeit 8– 10 Minuten“etc.). „Ich musste fast lauthals lachen, als ich die Strafverfügung gesehen habe. Ich gehe ja davon aus, dass es bekannt ist, dass man Nudeln im heißen Wasser kochen muss. Die Beamten machen zwar nur ihre Arbeit, die Gründe sind aber schon ziemlich kurios“, sagt Gregori kopfschüttelnd und ergänzt: „Die Strafe werden wir bezahlen und die Korrekturen selbstverständlich vornehmen.“
Tausende Verpackungen mit der bemängelten Beschriftung sind derzeit noch im Umlauf. „Und im Lager liegen auch rund zehn Tonnen herum“, sagt Gregori. Sobald mangelhaft etikettierte Nudelpackungen in Umlauf gebracht werden, sei das strafbar, heißt es seitens der Bezirkshauptmannschaft. „Im Fall von weiteren Anzeigen müssten demnach erneut Strafverfahren eingeleitet werden.“
„Ich will zuerst mit den Behörden sprechen und dann in Ruhe entscheiden, was wir tun“, sagt Gregori. Die Beanstandungen nach der Lebensmittelinformations-Verordnung betreffen übrigens alle 90 Nudelsorten und den Nockerlgrieß des in Gödersdorf ansässigen Unternehmens.