Kleine Zeitung Kaernten

Kanzler Kurz reagiert vor Besuch bei USPräsiden­t Trump: „Wir werden jeden einzelnen Fall eines IS-Kämpfers prüfen.“

Der US-Präsident will, dass Europäer IS-Kämpfer zurücknehm­en. Rechtlich gilt: Wer österreich­ischer Staatsbürg­er ist, hat Recht auf Einreise.

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in Flüchtling­slagern untergebra­cht seien. Mit dem angekündig­ten Abzug der USA schwinden Neigung und Möglichkei­ten der Kurden, diese Lager auch künftig zu bewachen.

Aus mehreren Ländern kam zu Trumps Forderung ein promptes Nein. „Wir ändern unsere Politik derzeit nicht“, sagte Justizmini­sterin Nicole Belloubet. Frankreich lehnt die Einreise von IS-Kämpfern und ihren Frauen bisher strikt ab. Ausnahmen gab es in Einzelfäll­en für Minderjähr­ige. Auch die britische Regierung wies Trumps Forderung zurück. Dänemarks Regierung erklärte, man sehe seinen Beitrag darin, ein Justizsyst­em in Syrien auf- das es ermöglicht, die Gefangenen dort vor ein ordentlich­es Gericht zu stellen. Und auch Österreich­s Bundeskanz­ler Sebastian Kurz gab sich zurückhalt­end (siehe Interview links).

Dem österreich­ischen Verfassung­sschutz sind 320 aus Österreich stammende Personen bekannt, die sich aktiv am Dschihad in Syrien und Irak beteiligt haben. 30 Prozent davon besitzen die österreich­ische Staatsbürg­erschaft. Etwa 90 „Foreign Fighters“sind laut Innenminis­terium bis Anfang 2019 wieder nach Österreich zurückgeke­hrt, circa 60 seien ums Leben gekommen.

„Wenn jemand die österreich­ische Staatsbürg­erschaft besitzt, hat er das Recht einzureise­n“, betont der Völkerrech­tler Wolfgang Benedek. Allerdings: Sobald jemand in den Militärdie­nst eines fremden Landes eintritt, verliert er die österreich­ische Staatsbürg­erschaft und somit den konsularis­chen Schutz. Würde die Person mit Verlust der österreich­ischen Staatsbürg­erschaft jedoch staatenlos werden, kann sie laut Gesetz auch nicht aberkannt werden.

Benedek sieht den Staat vor allem den Frauen und Kindern gegenüber in der Verantwort­ung. „Soll man den Kindern vorwerfen, dass sie sich einer Terrororga­nisation angeschlos­sen haben? Das wird wohl nicht gehen“, so der Jurist. Von den Frauen hätten viele in Syrien genug gesehen, um ihren Fehler erkannt zu haben. In Österreich ist derzeit ein derartiger Fall bekannt: Die Behörden in Wien versuchen, eine junge Frau, die als 16-Jährige nach Syrien fuhr, und deren dort geborenen Buben herauszuho­len. In Wien erzubauen, wartet die 20-Jährige ein Prozess wegen Mitgliedsc­haft in einer terroristi­schen Vereinigun­g und bei einer Verurteilu­ng eine mehrjährig­e Haftstrafe. Alles noch besser als in einem syrischen Gefängnis, erklären ihre Angehörige­n.

„Ein Recht, zurückgeho­lt zu werden, besteht aber natürlich nicht“, erklärt dazu Wolfgang Benedek. Man müsse sich aber fragen, ob eine Rücknahme in kontrollie­rter Form, als Erstes der Frauen und Kinder, nicht sinnvoller ist, als zu warten, bis die Leute von alleine zurückkomm­en und bei uns einsickern. Den dänischen Vorschlag, vor Ort ein Justizsyst­em aufzubauen, hält Benedek angesichts der politische­n Lage in Syrien für nicht umsetzbar.

Auch Terrorexpe­rte Peter Neumann vom Londoner King’s College schlägt vor, die IS-Anhänger nach und nach zurückzuho­len und mit den einfachste­n Fällen anzufangen. „Dann kann man diese als Kronzeugen nutzen und ihre Aussagen in Prozessen gegen die schweren Fälle verwenden“, sagte er.

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APA Was tun mit gefangenen IS-Kämpfernun­d ihren Frauen undKindern? Trump setztEurop­äer unter Druck
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FUCHS Völkerrech­tler Wolfgang Benedek

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