Kleine Zeitung Kaernten

Glyphosat: Schonfrist bis Jahresende

Gesetzesen­twurf vom Ausschuss abgesegnet.

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Das Kärntner GlyphosatV­erbot steht vor der Tür. Am Dienstag hat der Ausschuss für Natur, Energie und Umwelt die Gesetzesvo­rlage beschlosse­n, die am 28. März den Landtag passieren wird. Damit wird Privatpers­onen die Anwendung von Glyphosat und anderen biologisch nicht abbaubaren Pestiziden verboten. Neu im Entwurf ist eine Schonfrist: Lagerbestä­nde dürfen bis Ende des Jahres aufgebrauc­ht werden.

Den Handel mit Pestiziden zu verbieten, liegt nicht in der Kompetenz des Landes. „Derzeit wird im Auftrag des Bundes an einer Machbarkei­tsstudie für den stufenweis­en Abbau von Pestiziden in Österreich gearbeitet“, sagt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser. Kärnten hat nach Ansicht von Landeshaup­tmann Peter Kaiser (SPÖ) ein Umdenken eingeleite­t. So vertreibt etwa die Handelsket­te Spar nur noch Produkte von Betrieben, die ohne Pestizide arbeiten. Asfinag und ÖBB verzichten freiwillig auf den Einsatz von Glyphosat. Erlaubt bleibt der Einsatz der Pestizide der Landwirtsc­haft, aber nur Personen mit einer Befähigung­sprüfung.

Der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) sieht ein „praktikabl­es“Gesetz, weil es kein Pauschalve­rbot geben und nicht jeder Privatanwe­nder flächendec­kend kontrollie­rt werde. FPÖ-Umweltspre­cher Christoph Staudacher nannte das Gesetz gestern einen „Schritt in die richtige Richtung“. Das Team Kärnten spricht von „lächerlich­er Symbolpoli­tik“.

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