Glyphosat: Schonfrist bis Jahresende
Gesetzesentwurf vom Ausschuss abgesegnet.
Das Kärntner GlyphosatVerbot steht vor der Tür. Am Dienstag hat der Ausschuss für Natur, Energie und Umwelt die Gesetzesvorlage beschlossen, die am 28. März den Landtag passieren wird. Damit wird Privatpersonen die Anwendung von Glyphosat und anderen biologisch nicht abbaubaren Pestiziden verboten. Neu im Entwurf ist eine Schonfrist: Lagerbestände dürfen bis Ende des Jahres aufgebraucht werden.
Den Handel mit Pestiziden zu verbieten, liegt nicht in der Kompetenz des Landes. „Derzeit wird im Auftrag des Bundes an einer Machbarkeitsstudie für den stufenweisen Abbau von Pestiziden in Österreich gearbeitet“, sagt SPÖ-Klubobmann Herwig Seiser. Kärnten hat nach Ansicht von Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) ein Umdenken eingeleitet. So vertreibt etwa die Handelskette Spar nur noch Produkte von Betrieben, die ohne Pestizide arbeiten. Asfinag und ÖBB verzichten freiwillig auf den Einsatz von Glyphosat. Erlaubt bleibt der Einsatz der Pestizide der Landwirtschaft, aber nur Personen mit einer Befähigungsprüfung.
Der zuständige Landesrat Martin Gruber (ÖVP) sieht ein „praktikables“Gesetz, weil es kein Pauschalverbot geben und nicht jeder Privatanwender flächendeckend kontrolliert werde. FPÖ-Umweltsprecher Christoph Staudacher nannte das Gesetz gestern einen „Schritt in die richtige Richtung“. Das Team Kärnten spricht von „lächerlicher Symbolpolitik“.